Das Verhältnis zwischen Mandanten und Anwalt ist ein Auftragsverhältnis. Dies bedeutet, dass das Anwaltshonorar verhandelbar ist. Es ist daher ratsam, sich bei einem Erstgespräch nebst den juristischen Anliegen auch über die Entlöhnung und die finanziellen Bedingungen für die zu erbringenden Dienstleistungen auszutauschen.
Was sind die Berechnungsgrundlagen?
Im Wesentlichen setzen sich die Kosten aus dem Stundensatz, dem Arbeitsaufwand und der Komplexität des Falles zusammen. In der Schweiz bewegen sich die meisten Stundensätze zwischen CHF 200.– und 500.–, wobei der Spezialisierungsgrad und die Erfahrung des zugezogenen Anwalts oder der zugezogenen Anwältin eine wesentliche Rolle spielen. Auch der Streitwert und die finanziellen Möglichkeiten der Klientschaft können einen Einfluss haben. Hinzu kommen Auslagen für Spesen wie z.B. Telefonate oder Reisekosten sowie die Mehrwertsteuer. Für die Spesenabrechnung bevorzugen manche Anwälte auch eine Spesenpauschale, wobei 3–4% des Honorars üblich sind.
Wie berechnet man das Anwaltshonorar?
Es gibt verschiedene Berechnungsmethoden. Im Wesentlichen ist ausschlaggebend, ob zum Vornherein ein fixes oder variables Honorar vereinbart werden soll.
- Fixpreis: Bei diesem Abrechnungsmodell wird ein Fixpreis vereinbart. Dies eignet sich für klar detaillierte Aufträge, bei denen der Aufwand abschätzbar ist.
- Kostendach: Sie vereinbaren mit Ihrer Anwältin eine Unter- und Obergrenze. Während des Mandats rechnet Ihre Anwältin die tatsächlich erbrachten Dienstleistungen exakt ab, wobei der Schlussbetrag im vereinbarten Rahmen liegen sollte. Dieses Modell ist besonders für Fälle mit nicht genau abschätzbarem Aufwand geeignet, wobei Sie dennoch von einer gewissen Kostensicherheit profitieren.
- Abrechnung nach Zeitaufwand: Ihr Anwalt verrechnet die effektiv geleisteten Arbeitsstunden zu einem vereinbarten Stundensatz. Diese Methode ist sinnvoll, wenn Sie einen Anwalt über eine lange Zeit beauftragen.
Auch der Abrechnungszeitpunkt ist variabel; jährlich, halbjährlich, quartalsweise, monatlich oder gar erst nach Beendigung des Mandats.
Das Erstgespräch
Fragen Sie Ihren Anwalt beim Erstgespräch, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Lassen Sie sich die Kostenstruktur erklären und bitten Sie darum, eine möglichst genaue Vorstellung davon erhalten zu können, wann Sie mit welchen Kosten im Falle der Mandatsvergabe rechnen müssen. Nur so können Sie die Kosten und Nutzen für Ihren persönlichen Fall sinnvoll abwägen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Anwaltsberatung z.B. für die Erstellung Ihres Testaments notwendig ist, kann eine kostenlose Erstberatung sinnvoll sein.
Anspruch auf eine detaillierte Rechnung
Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin sollte Sie über die Grundsätze der Rechnungsstellung aufklären und Ihnen periodisch oder auf Verlangen über die Höhe des geschuldeten Honorars Auskunft geben. Zusätzlich können Sie jederzeit eine detaillierte Rechnung verlangen. Dies gilt ungeachtet der gewählten Berechnungsmethode.
Sollten Sie mit der Rechnung oder des Honorars nicht einverstanden sein, können Sie bei den meisten kantonalen Anwaltsverbänden oder der Aufsichtsbehörde die Rechnung überprüfen lassen.
Was gilt es sonst noch zu beachten?
Wenn Sie sich dazu entschliessen, das Mandat zu erteilen, darf Ihre Rechtsvertreterin einen Kostenvorschuss verlangen. Insbesondere bei langwierigen Prozessen, wie z.B. komplexen Erbklagen, wird Ihre Rechtsvertreterin normalerweise einen Kostenvorschuss verlangen. Der Kostenvorschuss darf jedoch nicht höher sein als die zu erwartenden Kosten insgesamt.
Bitte beachten Sie ausserdem, dass auch nach Erledigung des eigentlichen Verfahrens gewisse Anwaltskosten auf Sie zukommen können. Es handelt sich um sogenannte Abschlussarbeiten nach einem Verfahren. Sie umfassen einzelne Aufgaben wie das Benachrichtigen von Behörden, Versicherungen und Banken oder das Studieren von Urteilsbegründungen und dergleichen.