Das Wichtigste in Kürze
- Eine Demenzerkrankung ist eine neurokognitive Störung. Sie verläuft in der Regel chronisch und kann sich sukzessive oder schubweise verstärken.
- Anzeichen einer Demenzerkrankung sind Vergesslichkeit, Schwierigkeit mit Planung und Abläufen oder Probleme mit Sprache, Orientierung und Motorik. Auch Veränderungen der Persönlichkeit können vorkommen.
- Das schweizerische Recht verfügt mit dem Vorsorgeauftrag und der Patientenverfügung über geeignete Instrumente, um die Selbstbestimmung bei Demenz zu fördern. Auch sollten Personen mit Demenz frühzeitig ihren Nachlass regeln.
Wie sieht ein typischer Krankheitsverlauf bei Demenz aus?
«Demenz» bezeichnet eine Vielzahl von Erkrankungen mit ähnlichen Symptomen. Je nach konkreter Diagnose sind daher auch unterschiedliche Verläufe zu erwarten. Dennoch gibt es grundlegende Gemeinsamkeiten, sodass sich ein typisches Krankheitsbild allgemein beschreiben lässt.
In der Fachmedizin (DSM-5) werden Demenzerkrankungen den sogenannten neurokognitiven Störungen zugeordnet. Dabei wird zwischen milden und majoren Störungen unterschieden. Milde Störungen sind solche, die das Gehirn kompensieren kann, sodass Einschränkungen nur vorübergehend sind und betroffene Personen weiterhin eigenständig ihren Alltag bewältigen können. Majore Störungen kann das Gehirn hingegen nicht kompensieren, wobei eine weitere Unterteilung in leichte bis schwere majore Störungen vorgenommen wird. Die Demenz gehört zu den majoren neurokognitiven Störungen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass das Krankheitsbild einer Patientin oder eines Patienten exakt klassifiziert werden kann. Vielmehr bewegt sich dieses über den Zeitverlauf in einem Kontinuum, innerhalb dessen die geistige Leistungsfähigkeit abnimmt. Die Kontinuen werden auch als Stadien der Demenz bezeichnet.
Was sind die häufigsten Anzeichen einer Demenzerkrankung?
Anzeichen für eine Demenzerkrankung sind vielfältig. Einzelne Symptome lassen dabei noch nicht zwingend auf das Vorliegen einer solchen schliessen. Deshalb ist der Gesamtzustand der geistigen Verfassung zu beobachten. Der Verdacht auf eine Demenzerkrankung erhärtet sich somit erst, wenn mehrere der folgenden Anzeichen zusammen und gehäuft auftreten.
Ein «klassischer», vielleicht der bekannteste Hinweis auf beginnende Demenz ist Vergesslichkeit, die zunehmend die eigenständige Bewältigung alltäglicher Angelegenheiten wie Terminplanung oder Auffinden von Gebrauchsgegenständen erschwert. Damit eng zusammen hängen Schwierigkeiten in der Planung einfacher Aktivitäten oder beim Lösen von Problemen, etwa in der Planung kurzer Reisen oder beim Kochen einfacher Gerichte.
Mit dem Fortschreiten der Erkrankung werden alltägliche Abläufe zunehmend herausfordernd. Beispiele dafür sind etwa das Bedienen von elektronischen Geräten oder das Bezahlen von Rechnungen. Häufig treten dann auch Schwierigkeiten mit Sprache, Orientierung und Motorik auf. D.h., Personen mit Demenz haben Mühe, passende Worte zu finden oder sinnvolle Sätze zu formen. Es kann ihnen auch schwer fallen, ihren Aufenthaltsort oder Datum, Wochentag und Uhrzeit zu bestimmen. Stürze oder das Fallenlassen von Gegenständen sind typische Beispiele für motorische Folgen einer Demenzerkrankung.
Solche Probleme sind für betroffene Personen mit einem Schamgefühl verbunden. Infolgedessen kann es zu Antriebslosigkeit und sozialem Rückzug kommen, letztlich sogar zu depressiven Verstimmungen und Veränderungen der Persönlichkeit. Spätestens in diesem Stadium kann die Erkrankung auch kaum mehr vor Angehörigen oder anderen Bezugspersonen verborgen werden.
Welche Massnahmen kann ich treffen, um vorzusorgen?
Ein (von Beginn an) offener Umgang mit Demenz kann das eigene Leben, aber auch jenes von Verwandten und Freunden wesentlich erleichtern. Der erste Schritt bei Verdacht auf eine Demenzerkrankung liegt in der Abklärung durch medizinische Fachpersonen. Diese nutzen standardisierte Methoden, um die kognitiven Fähigkeiten zu überprüfen. Bestätigt sich dabei die Vermutung einer beginnenden Demenz, so ist es wichtig, Vorsorgemassnahmen für den Fall der Verschlechterung zu treffen. Vorsorgemassnahmen sind deshalb von solch überragender Bedeutung, weil ab einem gewissen Stadium der Demenz die Urteilsfähigkeit abhanden kommt. Diese ist jedoch Grundvoraussetzung für viele Handlungen im Rechts- und Geschäftsverkehr. Mangelt es an der Urteilsfähigkeit einer Person, so kann sie in gewissen Fällen keine gültigen Verträge mehr abschliessen oder Testamente verfassen. Eine Nachlassregelung sollte daher frühzeitig getroffen werden, um die Anfechtung einer Verfügung von Todes wegen aufgrund der Verfügungsunfähigkeit zu vermeiden.
Auch können urteilsunfähige Personen bestimmte Entscheidungen nicht mehr alleine treffen, sodass zu ihrem Schutz ein Vertreter oder Beistand eingesetzt werden muss. Um das Recht jedes Menschen auf Selbstbestimmung auch im Fall der Urteilsunfähigkeit zu wahren, kennt das schweizerische Erwachsenenschutzrecht die Instrumente des Vorsorgeauftrags und der Patientenverfügung. Mit dem Vorsorgeauftrag können Sie Personen Ihrer Wahl mit der Vermögenssorge, der Personensorge oder der Vertretung im Rechtsverkehr betrauen. In der Patientenverfügung kann die Zustimmung oder Ablehnung für bestimme medizinische Massnahmen vorab erklärt werden. Auch hier ist die Einsetzung einer natürlichen Person als Vertretung möglich.
Gerade im Fall einer Demenzerkrankung ist es ratsam, sinnvoll und wichtig, von diesen Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen. Durch diese ist es möglich, wohlüberlegte und verbindliche Entscheidungen zu treffen, Absicherung zu schaffen und mit Zuversicht in die Zukunft zu blicken.
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