Erbrechtsrevision: Wie verfasse ich ein Testament rechtssicher?

Die Anpassung der Pflichtteile in der Erbrechtsrevision sorgt für Unsicherheiten. Wie kann ich ein Testament klar formulieren? Entweder weisen Sie konkrete Anteile zu, ohne das Wort «Pflichtteil» zu nennen, oder Sie schreiben klar, dass die alte Interpretation weiterhin herangezogen werden soll. Wenn Sie lediglich den Begriff «Pflichtteil» verwenden, werden grundsätzlich die neuen Quoten gelten.

Das Wichtigste in Kürze

Der Testator sollte wissen, dass die neuen Pflichtteile automatisch gelten, wenn er in seinem Testament keine Quoten nennt, sondern einen Erben «auf den Pflichtteil setzt».

Ist ein Testator mit den neuen Pflichtteilen nicht einverstanden, sollte er sein Testament neu erstellen. Eine klare Formulierung reduziert den Spielraum für Interpretationen und stellt sicher, dass der Erblasserwille umgesetzt wird.

Formulierungsbeispiele

Die Pflichtteile wurden per 1. Januar 2023 reduziert. Der Erblasser kann demnach in Zukunft freier über sein Vermögen verfügen. Der Pflichtteil für Nachkommen wird von drei Vierteln auf die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs gesenkt. Der Pflichtteil der Eltern entfällt ganz. Unverändert bleibt der Pflichtteil des überlebenden Ehepartners resp. eingetragenen Partners. 

Es stellen sich auch Fragen betreffend Formulierungen von Testamenten in der Übergangsphase. Rechtlich gesehen gilt: 

Stirbt der Erblasser nach Inkrafttreten des neuen Rechts, gilt das neue Recht. Dieses gilt unabhängig davon, ob die gesetzliche Erbfolge eintritt oder  eine vor dem Inkrafttreten des neuen Rechts verfasste Verfügung von Todes wegen, z.B. ein Testament, zum Zug kommt. Man muss also grundsätzlich nichts unternehmen, damit das neue Recht gilt.

Dennoch kann man auch durch eine klare Formulierung im Testament versuchen, Unklarheiten aus dem Weg schaffen. Man könnte eine Formulierung einbauen, die sich an folgender Vorlage orientiert:

Sollte sich die im Zeitpunkt der Erstellung dieses Testaments geltende freie Quote durch das in der Zwischenzeit in Kraft getretene neue Erbrecht erhöht haben, soll die zusätzlich frei gewordene Quote ebenfalls dem Erben XY zukommen. Den pflichtteilsgeschützen Erben soll lediglich der neu geltende Pflichtteil zukommen. 

Somit ist ganz klar, dass Sie die neue Interpretation des Pflichtteils wählen und auch überlegt haben, wem der zusätzlich frei gewordene Teil zukommen soll.

Wenn man hingegen an den zuvor geltenden Quoten festhalten will, muss man dies ebenso klar umschreiben:

Mein Kind soll ¾ des gesetzlichen Erbteils erhalten. Dies soll auch gelten, wenn der Pflichtteil in Zukunft herabgesetzt wird. Ich wünsche mir explizit die vorgenannte quotenmässige Aufteilung meines Nachlasses.

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