Was ist die Erbteilung?
Unter einer Erbteilung versteht man gemeinhin die Verteilung des Nachlasses auf die Erben oder Vermächtnisnehmer. In der Erbteilung bestimmt man den Wert des Erbschaftsvermögens, bezahlt die Schulden des Erblassers und verteilt den Überschuss an die Erben. Sobald die ganze Erbschaft liquidiert ist, wird die Erbteilung abgeschlossen und die Erbengemeinschaft löst sich auf.
Jeder Erbe kann zu jeder Zeit die Aufteilung des Nachlasses verlangen. Dadurch setzen sie die Erbteilung in Gang. Grundsätzlich ist die Verteilung der Erbschaft Sache der Erben. Der Erblasser kann aber in seinem Testament anordnen, wie man seinen Nachlass teilen soll. Stimmen die Erben jedoch einstimmig gegen die Befolgung der Anordnungen, müssen sie diese nicht weiter beachten. Ebenfalls kann der Erblasser zu Lebzeiten in seiner letztwilligen Verfügung eine handlungsfähige Person als Willensvollstrecker einsetzen. Er beauftragt diesen damit, die Erbteilung nach seinem Willen zu vollziehen.
Was die Erbengemeinschaft auszeichnet
Die Erben eines Nachlasses bilden zusammen eine sogenannte Erbengemeinschaft. Sie sind Gesamteigentümer aller Gegenstände in der Erbschaft. So müssen oder dürfen sie gemeinsam über die Erbschaftsrechte entscheiden. Eine Ausnahme dieses Grundsatzes gibt es dann, wenn gesetzlich oder vertraglich etwas anderes vereinbart wurde. Untereinander sind die Erben gleichberechtigt. Das Gesetz verpflichtet die Erben dazu, alle wichtigen Informationen mit der Erbengemeinschaft zu teilen, damit die Erbteilung gerecht durchgeführt werden kann.
Wie wird die Erbteilung abgeschlossen?
Die Erbengemeinschaft kann entweder sogenannte „Lose“ bilden und diese unter sich aufteilen oder einen Erbteilungsvertrag abschliessen. Dieser Vertrag muss von jeder Vertragspartei (von allen Erben) handschriftlich unterzeichnet werden. Als Folge einer der beiden Vorgehensweisen löst sich die Erbengemeinschaft auf. Jeder Erbe wird neuer Eigentümer des Vermögens, welches ihm zugewiesen wurde.
Spezialfälle der Erbteilung
Würde ein Gegenstand durch die Teilung erheblich an Wert verlieren, so weist man ihn einem einzelnen Erben zu. Genauso trennt man zusammengehörende Sachen bei der Erbteilung im Normalfall nicht voneinander. Beispiele dazu sind Wertschriftenpakete mit Mehrheitsbeteiligung, bestimmte Sammlungen, zusammengehörende Schmuckstücke etc. Sind sich die Erben über die Zuweisung einer Sache nicht einig, verkauft man sie und verteilt den Erlös. Zusätzlich kann jeder Erbe der Veräusserung von Familienschriften widersprechen. Das macht insbesondere dann Sinn, wenn der persönliche Wert erheblich über dem wirtschaftlichen Verkaufswert liegt.
Das sollten Sie beachten:
- Überlegen Sie sich, ob Sie für Ihren Nachlass einen Willensvollstrecker einsetzen möchten.
- Bei speziellen Gegenständen kann es Sinn ergeben, diese in Ihrem Testament einem bestimmten Erben oder Vermächtnisnehmer zuzuweisen.