Die 4 wichtigsten Punkte zum Erbvorbezug
- Wollen Sie Ihren Kindern zu Lebzeiten Vermögenswerte übertragen? Halten Sie es schriftlich fest.
- Suchen Sie bei der Eigentumsübertragung an Grundstücken den Rat eines Anwalts. So erhalten Sie professionelle Beratung.
- Legen Sie schriftlich fest, ob und in welchem Umfang die Ausgleichung zu erfolgen hat. Relevant sind solche Anordnungen insbesondere bei Immobilien, deren Wert mit der Zeit ansteigen kann. Dabei ist es wichtig, darauf zu achten, dass die Pflichtteile nicht verletzt werden. So vermeiden Sie spätere Streitigkeiten unter den Geschwistern.
- Prüfen Sie, ob ein Darlehen oder eine Schenkung die bessere Alternative wäre.
Was versteht man unter einem Erbvorbezug?
Beim Erbvorbezug handelt es sich um eine Schenkung zu Lebzeiten des Erblassers an den Empfänger. Dabei erfolgt die Schenkung unentgeltlich. Der Empfänger erbringt also dem Erblasser gegenüber keine Gegenleistung für diesen Erbvorbezug. Allerdings müssen gesetzliche Erben (beispielsweise Kinder und Ehegatten) die Vorbezüge, die sie zu Lebzeiten des Verstorbenen erhalten haben, ausgleichen. Hierbei berücksichtigt man auch die erfolgten Wertsteigerungen. Übersteigt etwa der Erbvorbezug eines Kindes seinen gesetzlichen Erbteil, muss es dies seinen Geschwistern gegenüber im Nachlass ausgleichen. Um spätere Konflikte vorzubeugen, sollte man deshalb die gesetzlichen Pflichtteile der Erben immer einhalten.
Von der Ausgleichung ausgenommen sind lediglich Gelegenheitsgeschenke (bis ca. CHF 3’000). Weitere Ausnahmen sind Zuwendungen an Kinder, die im Zusammenhang mit der Erziehung oder Ausbildung stehen. Allerdings dürfen diese die durchschnittlichen Kosten nicht übersteigen. Eltern können ihre Kinder von der Ausgleichungspflicht eines Erbvorbezugs befreien. Dafür müssen sie die Befreiung ausdrücklich und schriftlich festhalten.
Was sind die Vorteile eines Erbvorbezugs?
Durch einen Erbvorbezug können schenkende Eltern ihr steuerbares Vermögen vermindern. Dies kann sich unter Umständen lohnen, da die Eltern meist ein höheres steuerbares Vermögen als ihre Kinder aufweisen. Dazu kommt, dass Kinder oftmals in jungen Jahren mehr von dem Geld profitieren als später, wenn sie selbst über genügend Eigenmittel verfügen. Mittels eines Erbvorbezugs können schenkende Personen die zukünftigen Erben bereits zu Lebzeiten finanziell unterstützen. Jedoch sollten die Bezüger gleichzeitig bedenken, dass der Erbvorbezug für sie einer Schenkungs- oder Erbschaftssteuer unterliegen kann, sofern diese davon nicht befreit sind. Beide Steuern sind kantonal geregelt.
Was gilt es noch zu bedenken?
Nicht zuletzt muss bedacht werden, dass ein Erbvorbezug auch in bestimmten Fragen im Bereich der Sozialhilfe eine Rolle spielen kann. Sollte ein Schenker zu einem späteren Zeitpunkt nämlich sozialhilfeabhängig werden, kann dies im Rahmen der Verwandtenunterstützungspflicht für einen Beschenkten finanzielle Folgen haben.
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