Historische Gräber – wie und wieso?
Es gibt unterschiedliche Arten und Gründe, wie historische Gräber entstehen. Viele wurden vor langer Zeit als Ehrengräber für verdiente Persönlichkeiten aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft oder Kunst und Kultur durch das Gemeinwesen geschaffen und aufgrund ihrer besonderen Schutzwürdigkeit erhalten. Manchmal wird ein historisches Grab auch weniger wegen der darin bestatteten Person, sondern eher aufgrund seiner architektonischen oder künstlerischen Bedeutung als schützenswert erachtet. Diese Gräber werden dann präziser als «erhaltenswerte Gräber» bezeichnet.
Ehrengräber sind in der Regel zeitlich befristet angelegt und werden nach Ablauf der Ruhezeit wieder freigegeben. Da dies nicht immer mit der Einebnung des Grabmals einhergeht, ist es in gewissen Fällen möglich, eine solche erhaltenswerte Grabstätte zu mieten. Damit hat der Erwerber des Nutzungsrechtes die Möglichkeit, an einem solchen besonderen Ort seine letzte Ruhe zu finden, für die Gemeinde bleibt wiederum ein wertvoller Kulturgegenstand erhalten.
Kann ich eine historische Grabstätte erwerben? Wenn ja, wie?
Da die Nutzung erhaltenswerter Gräber oft im beiderseitigen Interesse von Gemeinwesen bzw. Friedhofsverwaltung und Erwerber liegt, werden sie durch die Anbieter leicht auffindbar ausgestellt oder sogar beworben. Wo dies nicht der Fall ist, empfiehlt es sich, unverbindlich Kontakt mit der Friedhofsverwaltung aufzunehmen.
Die Stadt Zürich beispielsweise gewährt auf der Website des Präsidialdepartements Einsicht in die Auswahl verfügbarer historischer Grabstätten. In Basel-Stadt wurden mehrere historische Grabstätten am Wolfgottesacker restauriert.
Da erhaltenswerte Grabstätten oft unter Denkmalschutz stehen, sind Änderungen daran häufig nur eingeschränkt gestattet bzw. müssen nach Ablauf der Mietdauer zurückgebaut werden. Diesen zusätzlichen Aufwand, den Sie ihren Hinterbliebenen verursachen, sollten Sie beachten, wenn Sie über den Erwerb einer historischen Grabstätte nachdenken. Manche Bestattungsinstitute bieten auch historische Grabmäler, ohne zugehörigen Friedhofsplatz, zum Erwerb an. Letzterer ist dann separat mit der Friedhofsverwaltung abzuklären.
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