Wie erbt meine Patchwork-Familie, wenn ich nichts verfüge?
Das Erbrecht baut in der Schweiz auf dem Eherecht und dem Familienrecht auf. Besonders wichtig sind daher Eltern-Kind-Beziehungen sowie solche zwischen Ehegatten. Mit dem Tod eines Ehegatten wird ein ehelicher Güterstand (Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung) aufgelöst. So wird vor dem Erbgang das Eigentum des überlebenden Ehegatten von dem des verstorbenen getrennt. Verheiratete Ehegatten, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten versterben, «erben» somit voneinander einmal nach Eherecht und einmal nach Erbrecht.
Ehegatten und leibliche, anerkannte sowie adoptierte Kinder sind die einzigen Personen, die sowohl mit als auch ohne letztwillige Verfügung einen unbedingten Erbanspruch haben. Der Grund liegt darin, dass sie ein Recht auf ihr Pflichtteil haben. Diesen Pflichtteil kann der Erblasser oder die Erblasserin den pflichtteilsgeschützten Erben nur auf dem Wege der Enterbung vollständig entziehen.
Ohne Erbeinsetzungsverfügung sind sie also auch die einzigen gesetzlichen Erben. Hat ein Erblasser keine eigenen Ehegatten oder Kinder, so erben seine nächsten Blutsverwandten zu grundsätzlich gleichen Teilen (vgl. das Parentel-System):
- zuerst der elterliche Stamm: also die Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen etc. des Erblassers
- danach der grosselterliche Stamm
Passen Sie die Erbfolge Ihrer Patchwork-Familie durch individuelle Verfügungen an
Bereits beim Lesen der obigen Passage wird klar, dass Konstellationen, in denen bspw. unverheiratete Partner gemeinsam mit eigenen Kindern aus vorigen Ehen zusammenleben oder Eltern ein zweites Mal heiraten, gesetzlich nicht geregelt sind.
Damit gehen alle Familienmitglieder, die nicht unter den gesetzlichen Erbenbegriff fallen oder vom Erblasser als solche bezeichnet wurden, leer aus. Kinder in Patchwork-Familien erben nur von dem Elternteil, mit dem sie verwandt sind. Beim Tod von Stiefeltern besteht damit kein gesetzlicher Erbanspruch.
Dies entspricht in vielen Fällen nicht dem Willen des Erblassers oder der Familie insgesamt. Trotzdem läuft die Erbfolge so ab, wenn Sie nicht rechtzeitig bewusst Vorkehrungen treffen. Daher ist es wichtig, neben dem Zusammenleben auch den Nachlass gemeinsam zu regeln.
Wie kann ich die Mitglieder meiner Patchwork-Familie am besten begünstigen?
Verfügungsfähige Erblasser können über ihr Erbe entweder einseitig mittels klassischem Testament verfügen oder andererseits mit einem Erbvertrag multilateral bindende Vereinbarungen treffen.
Je nach Bedarf kann vertraglich ein Erbvorbezug, ein Erbauskauf oder ein Erbverzicht einzelner Parteien vereinbart werden. Auf diese Weise können Sie diese Personen hinsichtlich des Erbes grundsätzlich abfinden. Dazu gehören bspw. erwachsene Kinder aus erster Ehe, die gerade selbst im Begriff sind, eine Familie zu gründen und ihren Erbanteil dafür benötigen.
Ein ebenfalls sinnvolles Instrument zur Nachlassregelung ist die sogenannte Nacherbeneinsetzung. Dabei können Sie für dieselbe Erbsache (häufig ein Grundstück, Sammlerstück oder Wertgegenstand) zunächst einen Vorerben einsetzen, der die Sache zu Eigentum erwirbt. Bei Eintritt einer Bedingung muss dieser Vorerbe die Sache allerdings an den Nacherben weitergeben. So können Sie als Erblasser oder Erblasserin einerseits sicherstellen, dass Ihre Nächsten unmittelbar von Ihren Vermögenswerten profitieren, diese Sachen aber am Ende den Verwandtenkreis nicht verlassen. Zudem kann die Nacherbeneinsetzung in bestimmten Konstellationen steuerliche Vorteile mit sich bringen. Der Grund liegt darin, dass das Verhältnis der Erben zum ursprünglichen Erblasser immer relevant ist und Familienmitglieder erbschaftssteuerlich begünstigt sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Gehen Sie Ihre Familienverhältnisse durch und überlegen Sie sich, ob Sie mit der gesetzlichen Erbfolge einverstanden sind.
- Ansonsten macht es für Sie Sinn, ein Testament oder einen Erbvertrag zu errichten. Auf DeinAdieu können Sie ein kostenloses Testament sehr einfach und schnell errichten.
- Sprechen Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin sowie mit Ihren Kindern über Ihre Nachlassregelung. Welche Bedürfnisse haben diese? Mit den oben genannten Instrumenten können Sie Ihre Erbfolge über weite Teile selbst gestalten.