Über zwei Generationen vererben mittels Nacherben
Mittels Nacherbeneinsetzung können Sie eine bestimmte Person begünstigen. Weiter ist es dadurch möglich, ein gewisses Mass an Kontrolle darüber zu behalten, was längerfristig mit den Vermögenswerten passiert. Besonders in Patchwork-Familien ist diese Möglichkeit sinnvoll.
Mögliche Probleme beim Vermachen eines Testaments
Das Erstellen eines Testaments ist für den willensgemässen Erbgang unerlässlich. Derweil können aber auch Probleme bei der Erstellung auftreten. Diese treten oft nach dem Ableben des Erblassers zutage, weshalb im Vorhinein die Richtigkeit geprüft werden sollte.
Errungenschaft oder Eigengut? Praktische Bedeutung einer schwierigen Abgrenzung
Errungenschaft und Eigengut sind Begriffe aus dem Ehegüterrecht. Dieses ist von grosser Bedeutung bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung, die beim Ableben eines verheirateten Erblassers vor dem Erbgang vorzunehmen ist. Die Abgrenzung der beiden Gütermassen ist nicht immer einfach, kann aber grossen Einfluss auf die Vermögensverteilung haben.
Umzug in einen anderen Kanton – worauf achten?
Beim Wechsel des Wohnsitzkantons müssen Sie sich beim alten Kanton ab- und beim neuen anmelden. Weiter ändert sich die erbrechtliche Zuständigkeit im Todesfall, und die Steuern sind ebenfalls betroffen. Allenfalls müssen Sie Ihr Testament neu hinterlegen.
Testamentseröffnung und Erbschein
Nach einem Todesfall kommt es zur Testamentseröffnung durch die kantonalen Behörden. Danach sichert die kantonale Behörde die Erbschaft und stellt die Erbscheine aus. Diese berechtigen die Erben provisorisch am Nachlass.
Erbschaftsverwalter und Willensvollstrecker
Auf den ersten Blick scheinen Erbschaftsverwalter und Willensvollstrecker ähnliche Begriffe zu sein, wenn nicht sogar die gleichen. Während der Erbschaftsverwalter vom Gericht eingesetzt wird, können Sie den Willensvollstrecker selber auswählen.
Öffentliches Inventar – Die Bilanz der Verstorbenen
Durch den Tod eines Menschen wird die Erbteilung eingeleitet. Da die finanzielle Lage des Verstorbenen oft unklar ist, hilft ein öffentliches Inventar. Dieses erleichtert Entscheidungen bezüglich der Erbmasse und verschafft Klarheit über deren Zusammensetzung.
Vertragliche Möglichkeiten im Erb- und Eherecht
Die gesetzlichen Bestimmungen passen selten zu individuellen Familien- und Vermögenssituationen. Daher kann ein Ehe- oder Erbvertrag für eine passendere Ausgestaltung der persönlichen Verhältnisse sinnvoll sein.
Absicherung des Konkubinatspartners – wie geht man am besten vor?
Viele Paare sind heute ohne Trauschein und ehegüterrechtlichen Schutz glücklich. Um den Konkubinatspartner im Todesfall abzusichern, können verschiedene Massnahmen ergriffen werden. Denn in der gesetzlichen Erbfolge geht der Konkubinatspartner leer aus.
Welcher Kanton ist wofür zuständig?
Abhängig von der Rechtsfrage sind unterschiedliche Orte für einen Sachverhalt relevant. Grundsätzlich gilt das Wohnsitzprinzip. Bei Grundstücken ist dagegen der Belegenheitsort ausschlaggebend. Unter Umständen kann dies zu einer unterschiedlichen Steuerbelastung führen.
Die güterrechtliche Auseinandersetzung
Bevor es zur erbrechtlichen Auseinandersetzung kommen kann, muss die Erbmasse bestimmt werden. Bei Verheirateten ist demnach immer zuerst die güterrechtliche Auseinandersetzung vorzunehmen. Hierbei ist der Güterstand der Eheleute entscheidend.
Wohnsitz im Ausland: Welches Recht regelt die Erbschaft?
Die Welt rückt immer enger zusammen, und viele Schweizerinnen und Schweizer lassen sich im Ausland nieder. Welche Behörde bei einem Todesfall für den Nachlass zuständig ist, hängt vom Wohnsitz, der Staatsangehörigkeit oder dem Willen des Erblassers ab.
In einer Patchwork-Familie richtig (ver-)erben
Die gesetzliche Erbfolge des schweizerischen Erbrechts berücksichtigt Familienkonstellationen wie die der Patchwork-Familien nur indirekt. Damit alle Familienmitglieder, welche Sie begünstigen möchten, etwas erhalten, können Sie eine letztwillige Verfügung errichten.
Von Altersheimen, Kosten und Unterstützungspflichten
Der Weg ins Altersheim Viele ältere Leute wollen nicht ins Altersheim, so auch meine Grossmutter. Noch ist sie körperlich fit, voller Elan und geniesst das Leben in vollen Zügen. Und wenn sie dennoch einmal Hilfe benötigt, dann kann sie auf die in der direkten Nachbarschaft wohnenden Söhne, Schwiegertöchter und Enkel zählen. Doch nicht alle haben […]
Das handschriftliche Testament
Es ist einfach und günstig erstellt: das handschriftliche Testament. Nicht nur wegen der Einfachheit zur Aktualisierung erfreut es sich in der Schweiz grosser Beliebtheit. Es kann wahlweise daheim oder durch eine kantonale Amtsstelle aufbewahrt werden.
Entlastung durch einen Willensvollstrecker
Während eines Erbgangs sind viele Angehörige emotional überfordert. Daher scheint es ratsam, bei der Abwicklung des Erbgangs professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Als Willensvollstrecker können nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen eingesetzt werden.
Wie wichtig ist der Erbschein?
Nach dem Ableben einer Person müssen zunächst all deren Vermögenswerte ausfindig gemacht werden. Anschliessend ersucht eine kantonal bestimmte Behörde den Kreis der Erbberechtigten. Diese erhalten einen Erbschein, der zum Erbe berechtigt.
Die Wiederverheiratung und deren Konsequenzen
Wenn Kinder zugunsten des überlebenden Elternteils auf ihren Erbteil verzichten, lohnt es sich, im Erbvertrag eine Klausel für den Fall einer Wiederverheiratung einzubauen. So lässt sich das Familienvermögen wahren. Langfristig profitieren die Kinder trotzdem.
Soll ich die Erbschaft annehmen oder ausschlagen?
Nach dem Todesfall einer geliebten Person stellen sich viele Fragen bezüglich des Erbes. Insbesondere, ob die Erben der verstorbenen Person den Nachlass annehmen oder ausschlagen sollen. Für die Beantwortung dieser Frage stehen das öffentliche Inventar und die amtliche Liquidation zur Verfügung.
Wie kann ich gültig über meinen Nachlass verfügen?
Um ein gültiges Rechtsgeschäft einzugehen, sind gewisse Anforderungen einzuhalten. Beim Testament muss lediglich der Erblasser verfügungsfähig sein, beim Erbvertrag dagegen alle Vertragsparteien. Unabhängig davon sind die Form und der Inhalt zu beachten.