Das öffentlich beurkundete Testament
Neben dem handschriftlichen und dem mündlichen (Not-) Testament kennt das Gesetz auch die Variante der öffentlichen Beurkundung. Sie hat Vorzüge, die sich vor allem in komplizierten Verhältnissen oder bei wertvollem Nachlass auszahlen können.
Das mündliche Testament
In seltenen Fällen lassen es die Umstände dem Erblasser nicht zu, ein handschriftliches oder öffentlich beurkundetes Testament zu erstellen. Für diese Fälle sieht das Gesetz das mündliche Testament vor. Allerdings müssen dafür gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.
Keine oder nur entfernt verwandte Erben – was tun?
Keine Erben vorhanden? Immer mehr Leute bleiben heutzutage länger alleinstehend. Geheiratet wird erst später, von Kindern wird noch gar nicht gesprochen. Erst muss einmal das Studium abgeschlossen, die Welt bereist und die Karriere in Angriff genommen werden. Die meisten finden dann aber doch irgendwann ihre/n Ms. oder Mr. Perfect. Doch nicht alle. Einige Menschen bleiben […]
Wo kein Kläger, da kein Richter?
Das Privatrecht ist eines der wichtigsten Rechtsgebiete für die Abwicklung von Erbfällen. Dabei gibt es zwei wichtige Grundsätze, die womöglich einschlägig sein können. Den Regelfall stellt die Anfechtbarkeit dar, als Ausnahme kommt die Nichtigkeit zum Zug.
Zusammensetzung der Erbmasse
Wenn ein Mensch stirbt, hinterlässt er unterschiedliche Gegenstände. Diese werden zunächst in einem Inventar geschätzt und bilden die Erbmasse (Nachlass). Bei Schwierigkeiten mit der Nachlassaufteilung kann es dazu kommen, dass gewisse Teile veräussert werden müssen.
Das Ehegüterrecht verheirateter Erblasser
Nach dem Ableben eines Ehegatten wird deren Nachlass aufgelöst. Nach einer güterrechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Ehepaar entsteht die Erbmasse. Diese kann nach gesetzlichen Vorschriften oder aber auch nach gewillkürter Erbfolge vererbt werden.
Ich habe keine Nachkommen – wer erbt?
Hat ein Erblasser keine Nachkommen, so begünstigt das Gesetz andere Verwandte des Verstorbenen. Daneben können Sie selbst Erben einzusetzen. Für die Besorgung der letzten Geschäfte des Erblassers empfehlen wir, eine*n Willensvollstrecker*in zu beauftragen.
Vererben – was bedeutet das alles?
Ein Erbgang scheint in der Theorie ein gängiges Prozedere darzustellen. In der Praxis erweist er sich aber häufig als komplex. Grundsätzlich steht der Erblasserwille im Zentrum, welchem besonders bei der Anspruchsberechnung Beachtung geschenkt werden sollte.
Der Nachlass – wie setzt er sich zusammen?
Nach einem Todesfall muss der Wert des Nachlasses ermittelt werden. Dafür stellt man die Vermögenswerte des Erblassers seinen Schulden und Verpflichtungen gegenüber. Der Überschuss bildet dann den Nachlass, auf den Sie unter Umständen noch eine Steuer bezahlen müssen.
Erbschaftssteuer Schweiz – Ein Überblick über die Kantone
Die Schweiz hat die Besonderheit, dass die Kantone und Gemeinden ihre eigenen Steuern festlegen und erheben können. Eine dieser kantonalen Steuern ist die Erbschaftssteuer. Dabei gibt es von Kanton zu Kanton teils starke Unterschiede.
Verbreitete Irrtümer zu Vorsorge und Testament
Wenn es um die Nachlassgestaltung geht, kam es bereits zu kreativen Lösungen. Leider sind nicht alle gesetzlich anerkannt. Daher ist es wichtig, einige Irrtümer aufzudecken. So zeigt sich, dass besonders verheiratete Paare ihren Nachlass gesetzeskonform regeln sollten.
Lösungen im Erbrecht für Patchwork-Familien
Die aktuellen Gesetze sind nicht auf moderne Patchwork-Familien ausgerichtet, sondern orientieren sich noch am klassischen Familienmodell. Steuerliche Konsequenzen kann man in solchen Fällen beispielsweise mittels Nacherbeneinsetzung vorbeugen.
Streit um den Familienbetrieb
Nach dem Tod eines Firmeninhabers muss das Unternehmen vererbt werden. Da sich die Erben über die Zukunft oft uneinig sind, droht nicht nur die Aufspaltung oder Auflösung des Unternehmens. Wenn es um viel Geld geht, geraten sich selbst die besten Familien in die Haare.
Sinnvolle Nachfolgeregelung für KMU
Die Schweizer Unternehmenslandschaft ist gezeichnet von vielen KMUs. Eine zukunftsweisende Nachfolgeregelung ist unerlässlich für eine langfristige Fortführung eines kleineren und mittleren Betriebs. Dazu ist eine frühzeitige, umfassende Planung unerlässlich.
Wie läuft eine Erbteilung ab?
Vor einem Erbgang werden alle Vermögensgegenstände inventarisiert und die Erbansprüche ermittelt. Um diese entsprechend dem Willen des Erblassers aufzuteilen, bestehen einige Hilfestellungen. Es ist besonders darauf zu achten, dass das Erbe nicht an Wert einbüsst.
Was ist beim Vorsorgeauftrag zu beachten?
Durch Unfall, Krankheit oder zunehmendes Alter besteht die Möglichkeit einer Urteilsunfähigkeit. Der Vorsorgeauftrag kann im Vorfeld eine Vertrauensperson bezeichnen, die sich dann um die notwendigen Angelegenheiten kümmern kann. Es sind Formvorschriften zu beachten.
KESB – Was ist sie und wann kommt sie zum Einsatz?
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde („KESB“) sorgt für den Schutz von Personen. Diese können sich selbst meist nicht um ihre Bedürfnisse kümmern. Das Ziel ist die leichteste Einschränkung der persönlichen Freiheit, die zum Schutz des Individuums zwingend notwendig ist.
KESB – Wie und wogegen wehr ich mich?
Die KESB greift in Gefährdungssituationen ein. Da oftmals tief in familiäre Situationen eingegriffen wird, kann gegen ihre Entscheide vorgegangen werden. Die KESB sollte im Grundsatz also immer verhältnismässig handeln.
Die Neuerung des KESB-Gesetz
Das veraltete Kindes- und Erwachsenenschutzrecht von 1907 wurde 2013 einer Neuerung unterzogen. Dieses hat für weitaus mehr Selbstbestimmung gesorgt. So sollen Kinder und Jugendliche neuerdings stärker in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.
Die erbrechtliche Auseinandersetzung
Nach dem Ableben einer Person steht die Teilung des Erbes an. Die Berechtigten bilden eine Erbengemeinschaft, in welcher sie anderweitige Entscheidungen treffen können. Gewisse Grundsätze in der Teilung der Erbschaft sind aber zwingend einzuhalten.