Sinnvolle Nachfolgeregelung für KMU
Die Schweizer Unternehmenslandschaft ist gezeichnet von vielen KMUs. Eine zukunftsweisende Nachfolgeregelung ist unerlässlich für eine langfristige Fortführung eines kleineren und mittleren Betriebs. Dazu ist eine frühzeitige, umfassende Planung unerlässlich.
Wie läuft eine Erbteilung ab?
Vor einem Erbgang werden alle Vermögensgegenstände inventarisiert und die Erbansprüche ermittelt. Um diese entsprechend dem Willen des Erblassers aufzuteilen, bestehen einige Hilfestellungen. Es ist besonders darauf zu achten, dass das Erbe nicht an Wert einbüsst.
Was ist beim Vorsorgeauftrag zu beachten?
Durch Unfall, Krankheit oder zunehmendes Alter besteht die Möglichkeit einer Urteilsunfähigkeit. Der Vorsorgeauftrag kann im Vorfeld eine Vertrauensperson bezeichnen, die sich dann um die notwendigen Angelegenheiten kümmern kann. Es sind Formvorschriften zu beachten.
KESB – Was ist sie und wann kommt sie zum Einsatz?
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde („KESB“) sorgt für den Schutz von Personen. Diese können sich selbst meist nicht um ihre Bedürfnisse kümmern. Das Ziel ist die leichteste Einschränkung der persönlichen Freiheit, die zum Schutz des Individuums zwingend notwendig ist.
KESB – Wie und wogegen wehr ich mich?
Die KESB greift in Gefährdungssituationen ein. Da oftmals tief in familiäre Situationen eingegriffen wird, kann gegen ihre Entscheide vorgegangen werden. Die KESB sollte im Grundsatz also immer verhältnismässig handeln.
Die Neuerung des KESB-Gesetz
Das veraltete Kindes- und Erwachsenenschutzrecht von 1907 wurde 2013 einer Neuerung unterzogen. Dieses hat für weitaus mehr Selbstbestimmung gesorgt. So sollen Kinder und Jugendliche neuerdings stärker in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.
Die erbrechtliche Auseinandersetzung
Nach dem Ableben einer Person steht die Teilung des Erbes an. Die Berechtigten bilden eine Erbengemeinschaft, in welcher sie anderweitige Entscheidungen treffen können. Gewisse Grundsätze in der Teilung der Erbschaft sind aber zwingend einzuhalten.
Immobilien im Nachlass – Was sollte der Erblasser regeln
Immobilien im Nachlass lassen sich nicht gleich einfach aufteilen wie ein Bank-Guthaben. Um Streit und Verzögerungen zu verhindern, sollte sich der Erblasser zu Lebzeiten überlegen, was nach seinem Tod mit seinen Immobilien passieren soll.
Was müssen Partner im Konkubinat bedenken?
Grundsätzlich erben Konkubinatspartner nicht von Gesetzes wegen. Umso wichtiger ist es, sich richtig und genug früh vertraglich abzusichern. In einem Erbvertrag können viele Umstände geregelt und auch Stief- und Pflegekinder berücksichtigt werden.
Erbschafts- und Schenkungssteuern sparen
Erbschafts- und Schenkungssteuern sind kantonal geregelt und können sich stark unterscheiden. In vielen Kantonen sind die Ehepartner und Nachkommen von der Erbschaftssteuer befreit. Um Steuern zu vermeiden, sollten Sie frühzeitig mit der Nachlassplanung beginnen.
Die Pensionskasse im Todesfall
Die Altersvorsorge in der Schweiz basiert auf dem 3-Säulen-Modell. Was geschieht mit dem Guthaben in der zweiten Säule, der Pensionskasse, im Todesfall mit und ohne hinterlassene Personen?
Die Hinterlassenenrente der AHV im Todesfall
Nicht selten geraten Hinterbliebene beim Tod des Hauptverdieners in finanzielle Not. Die Hinterlassenenrente der AHV kann Witwen, Witwer und Waisen helfen, dies zu vermeiden. Für den Anspruch muss mindestens ein volles Beitragsjahr vorhanden sein.
Wohnungsauflösung – wohin mit den Sachen?
Ein Todesfall ist mit viel Organisationsaufwand verbunden, so folgt oftmals auch eine Wohnungsauflösung. Doch mit der richtigen Unterstützung in diesem emotional schwierigen Moment wird dies ertragbar. Achten Sie darauf, nichts voreilig wegzuwerfen.
Versichert über den Tod hinaus – die Todesfallversicherung
Wenn Sie Ihre Hinterbliebenen für den Fall Ihres Ablebens absichern möchten, können Sie eine Todesfallversicherung abschliessen. Darin entscheiden Sie, wen Sie mit welchem Betrag absichern möchten und können die Auszahlungsform auswählen.
Schicksal der Mitgliedschaften im Todesfall
„Liebe Mitglieder, wir haben uns heute hier versammelt, um…“. Diesen Satz haben bestimmt schon alle von uns gehört. Denn jeder von uns ist Mitglied in einem oder mehreren Vereinen, Clubs, Vorständen, Genossenschaften etc. Im Laufe unseres Lebens sammeln wir unzählige Mitgliedschaften. Die Wenigsten machen sich Gedanken darüber, was nach ihrem Tod damit passiert.
Todesfall ohne Angehörige – wer ist zuständig?
Wenn die verstorbene Person keine Angehörigen hat, so kümmert sich zunächst die Einwohnergemeinde um die Bestattung. Sie wird die Kosten allerdings Angehörigen übertragen, sollten diese auffindbar sein.
Meldepflicht: Was tun im Todesfall?
Wenn ein geliebtes Familienmitglied verstorben und der erste Schock verarbeitet ist, kommen noch diverse Pflichten auf Sie zu. Als Angehörige müssen Sie neben verschiedenen Personen auch der zuständigen Stelle den Todesfall melden.
Die Vollmacht – im Auftrag und zum Wohle Dritter
Wollen Sie eine Vertrauensperson mit einer Aufgabe beauftragen, so können Sie dies mit einer Vollmacht tun. Je nach dem, wen Sie mit welchen Tätigkeiten bevollmächtigen wollen, kommen unterschiedliche Vollmachten in Frage.
Nottestament: Voraussetzungen und zustande kommen
Ein Nottestament kann in Ausnahmefällen erstellt werden. Dieses wird mündlich an zwei Zeugen abgegeben und ist nur für eine beschränkte Dauer gültig.
Enden Verträge im Todesfall automatisch?
Verträge enden nicht einfach automatisch, wenn eine geliebte Person von uns geht. Es ist also wichtig, die Vertragspartner zu benachrichtigen und Verträge ordnungsgemäss zu kündigen. Im Todesfall gibt es zum Teil spezielle Kündigungsmöglichkeiten.