5. Januar 2023

Erbrechtsrevision – Eltern verlieren Pflichtteilsschutz

Durch die Revision des Erbrechts, welche am 1. Januar 2023 in Kraft trat, wird der Pflichtteilsschutz für die Eltern abgeschafft. Gleichwohl kann der Erblasser diese bedenken, wenn er dies möchte. Andererseits erhält er so mehr Freiheiten, selber über seinen Nachlass zu bestimmen.

5. Januar 2023

Erbrechtsrevision – Chancen für eingesetzte Erben und NGOs

Im Schweizer Erbrecht gibt es einen Pflichtteilsschutz für nahestehende Personen, Nachkommen und Ehegatten. Der Erblasser wird dadurch in seiner Verfügungsfreiheit eingeschränkt. Auch die Hürden für eine Enterbung sind in der Schweiz hoch. Durch die Reduktion der Pflichtteile im Rahmen der Erbrechtsrevision, welche am 1. Januar 2023 in Kraft trat, erhalten Erblasser mehr Freiheiten.

5. Januar 2023

Erbrechtsrevision: Wie verfasse ich ein Testament rechtssicher?

Die Anpassung der Pflichtteile in der Erbrechtsrevision sorgt für Unsicherheiten. Wie kann ich ein Testament klar formulieren? Entweder weisen Sie konkrete Anteile zu, ohne das Wort «Pflichtteil» zu nennen, oder Sie schreiben klar, dass die alte Interpretation weiterhin herangezogen werden soll. Wenn Sie lediglich den Begriff «Pflichtteil» verwenden, werden grundsätzlich die neuen Quoten gelten.

5. Januar 2023

Die Revision des Erbrechts und ihre Bedeutung für die Nachlassplanung

Am 1. Januar 2023 trat das neue Erbrecht in Kraft. Im Zentrum des neuen Erbrechts steht die Reduktion der Pflichtteile. Erblasser:innen erhalten dadurch in Zukunft mehr Gestaltungsspielraum. Hier erklären wir die wichtigsten Änderungen.

5. Januar 2023

Erbrechtsrevision – Altes Testament ungültig?

Welche Auswirkungen hat die Schweizer Erbrechtsrevision auf bestehende Testamente? In diesem Beitrag erfahren Sie mehr dazu.

4. Januar 2023

Wie schreibe ich mein Testament?

Es ist gar nicht so einfach, ein Testament zu verfassen. Glücklicherweise gibt es inzwischen viele Hilfestellungen. Unser Testamentgenerator kann Sie zum Beispiel dabei unterstützen. In komplizierten Situationen ist der Beizug von Fachpersonen dennoch ratsam.

4. Januar 2023

Erbrechtsrevision – Was ändert sich für mich?

Mit der Revision des Erbrechts ergeben sich die wohl grössten Änderungen seit seiner Einführung 1912. Die per 1. Januar 2023 in Kraft getretene Erbrechtsrevision betrifft unter anderem die Pflichtteile. Auch für die Unternehmensnachfolge und bei internationalen Sachverhalten sind im Rahmen weiterer Gesetzesrevisionen Neuerungen geplant.

31. Dezember 2022

Was sind die Pflichtteile meiner Kinder? Gibt es Alternativen?

Die Nachkommen jeder Erblasserin und jedes Erblassers haben einen Pflichtteilsanspruch, der ihnen grundsätzlich nicht entzogen werden darf. Was das für Ihr Testament bedeutet und welche alternativen Lösungen es gibt, erklären wir Ihnen in diesem Text.

31. Dezember 2022

Mit der Herabsetzungsklage den Pflichtteil wiederherstellen

Jede Person kann im erlaubten Rahmen über ihren Nachlass frei entscheiden. Verletzt sie allerdings Ihren geschützten Pflichtteil, so können Sie gemäss Schweizer Erbrecht eine Herabsetzungsklage erheben. Bei einem erfolgreichen Ausgang wird mit dieser Klage Ihr Pflichtteil wiederhergestellt.

31. Dezember 2022

Die Pflichtteile im Erbrecht

Das Gesetz in der Schweiz regelt nicht nur, wer die regulären Erben einer Person sind. Es schreibt auch vor, welcher Anteil an der Erbmasse diesen im Normalfall zusteht. Zur Regelung der gesetzlichen Nachfolge greift das Schweizer Recht auf ein Parentelsystem zurück.

31. Dezember 2022

Der Verwandtschaftsgrad ist entscheidend …

… für einige Zusammenhänge in Bezug auf die Nachlassabwicklung. Nicht nur der Erbteil wird von der Stellung in der Familie beeinflusst, auch der geschützte Pflichtteil und die Erbschaftssteuer können variieren. Die neue Erbrechtsrevision ist im Auge zu behalten.

31. Dezember 2022

Erbschaft und Vorsorge – wen wie einbinden?

Am Erbgang sind je nach Wille des Erblassers unterschiedlichste Parteien beteiligt. Es ist daher sinnvoll, schon frühzeitig mit ihnen über die Nachlassplanung zu sprechen und sinnvolle Lösungen zu finden. Dafür stehen Ihnen Fachpersonen beratend zur Seite.

31. Dezember 2022

Vererben ohne Testament – das Parentel-System

Grösstenteils kann jede Person in einer letztwilliger Verfügung seinen Nachlass und die Erbenstellung regeln. Tut sie dies nicht, so kommt die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung. Diese unterscheidet unterschiedliche „Kreise“ von Erbberechtigten.

30. Dezember 2022

Überlebenden Ehepartner begünstigen

Beim Ableben eines Elternteils haben die Kinder im Normalfall Anspruch auf einen Teil der Erbmasse. Durch die Meistbegünstigung oder die Nutzniessung kann man dagegen, sofern dies nicht passt, den überlebenden Ehegatten begünstigen.

30. Dezember 2022

Pflichtteile und freie Quote: 3 Beispiele.

Der einem Erben zustehende Erbteil bestimmt sich über die gesetzliche Erbfolge oder über eine Verfügung des Erblassers (Testament). Will der Erblasser selber verfügen, hat er das Pflichtteilsrecht zu beachten. Über die verfügbare Quote kann er nach Belieben verfügen.

30. Dezember 2022

Nutzniessung – Nutzung ohne Eigentum

Die Nutzniessung gibt Ihnen das Recht, einen Vermögenswert zu nutzen und die Früchte zu behalten. Trotzdem bleibt das Eigentum am Vermögenswert beim Überträger. Besonders Ihren Ehegatten können Sie mit der Nutzniessung begünstigen.

30. Dezember 2022

Wer kann wie erben?

Grundsätzlich gilt, was ein Erblasser in einer letztwilligen Verfügung festgehalten hat. Fehlt eine solche, kommt die gesetzliche Erbenregelung – das Parentel-System – zur Anwendung. Dem Ehegatten kommt dabei eine bevorzugte Rolle zu.

30. Dezember 2022

Ehegatten bestmöglich absichern

Eheleute sind grundsätzlich berechtigt am Vermögen des jeweils anderen Ehepartners. In welchem Umfang bestimmt sich meist durch den gewählten Güterstand. Neben der Wahl eines solchen, stehen Ehegatten auch Nutzniessungsrechte zur gegenseitigen Absicherung zur Verfügung.

30. Dezember 2022

Die gesetzliche Erbfolge in der Schweiz

Das Zivilgesetzbuch enthält für Personen, welche zeit ihres Lebens ihren Nachlass nicht regeln, eine Lösung: die gesetzliche Erbfolge. Sollte Ihnen diese Regelung nicht passen, können Sie im Rahmen des Erlaubten Abweichungen vornehmen.

29. Dezember 2022

Vorrechte des Ehepartners

Durch das besondere Näheverhältnis der Ehegatten haben sich im Güter- und Erbrecht bestimmte Privilegien als sinnvoll bewiesen. Nicht nur erbt der überlebende Ehegatte „doppelt“. Es stehen ihm unter anderem auch Ansprüche auf Vorsorgeguthaben zu.