Viel Geld verlieren ist für Erben kein Muss
Erben erhalten sowohl Vermögenswerte als auch Schulden des Erblassers. Damit diese einen möglichst effizienten Weg zu den Begünstigen finden, stehen einige Hilfsmittel zur Verfügung. Besonders in Steuersachen empfehlen wir, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Vorsorgeauftrag erstellen zum Nulltarif
Hanspeter Müller (56) ist Architekt und Firmeninhaber. Der Unternehmer möchte, dass sein Unternehmen im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit und einer daraus resultierenden Urteilsunfähigkeit weiter funktioniert.
Damit der letzte Wille geschehe
Um den Nachlass nach Ihrem effektiven Willen zu Teilen, müssen Sie einige Punkte beachten. Nicht nur soll dieser richtig kundgetan, sondern auch mit Nachdruck gebildet werden. Vertrauens- und Fachpersonen können Ihnen dabei helfen.
Gleichgeschlechtliche Paare müssen anders vorsorgen
Die eingetragene Partnerschaft ermöglicht gleichgeschlechtlichen Paaren eheähnliche Erbenstellungen. Durch letztwillige Verfügung oder Erbvertrag können überlebende Partner bessergestellt werden. Auch im Hinblick auf Erbschaftssteuern können sie profitieren.
Das Steuerinventar der Erbschaft
Die kantonalen Steuerbehörden müssen zur Erhebung der Erbschaftssteuern das Nachlassvermögen ermitteln. Dazu erstellen sie ein Steuerinventar. Dabei fordern sie häufig die Erben zur Mitwirkung auf. Worauf müssen Sie achten, um kostspielige Probleme zu vermeiden?
Beim Steuerwert genau hinsehen
Da die Vermögensbewertung tagtäglich schwankt, ist die Bezifferung des Steuerwertes wichtig. Besonders bei der Erbschaftssteuern können zuweilen grosse Differenzen erwachsen. Kantonale Regelungen erschweren die Bewertung zusätzlich.
Aussereheliche Kinder, Stiefverwandte und Adoptivkinder
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch geht von einem konservativen Modell der Kernfamilie aus. Danach sind die Eltern der ehelichen Kinder verheiratet. Erbkonstellationen, wie sie heute immer häufiger vorkommen, regelt es nur eingeschränkt bzw. indirekt.
Coronavirus/COVID-19: Brauche ich eine Patientenverfügung?
Das Coronavirus – auch bekannt als COVID-19 – kann zu schweren Krankheitsverläufen führen. Die Patientenverfügung oder -vollmacht macht im Hinblick auf eine Urteilsunfähigkeit Sinn. Eine gute Gelegenheit, sich mit dem Thema (neu) zu befassen.
Steuern treffen Nichtverwandte stärker
Erbschaftssteuern und Schenkungssteuern verhalten sich bei Ehegatten/eingetragenen Partnern unterschiedlicher als bei Nichtverwandten. Fliessen Erbschaftsteile aus der Familie aus, ist das Wissen über mögliche Abgaben womöglich sehr relevant.
Auskunftspflicht in einem Erbfall
Während eines Erbgangs sind gewisse Dokumente der verstorbenen Person unerlässlich. Diese enthalten teils wichtige Informationen in Bezug auf relevante Tatsachen im Zusammenhang mit der Erbengemeinschaft. Einige unterstehen gar der Herausgabe- oder Auskunftspflicht.
Erbverzicht und Ausschlagung
Für die Erben besteht zwar keine Pflicht, aber ein Recht, eine Erbschaft anzunehmen. Sie können diese aber auch zu Lebzeiten des Erblassers mittels Erbverzichts ablehnen. Bei einem überschuldeten Nachlass empfehlen wir die Ausschlagung der Erbschaft.
Das Erbe vertraglich wegbedingen
Grundsätzlich steht gesetzlichen Erben mindestens der Pflichtteil zu. Durch vertragliche Gestaltung, lassen sich im Einzelfall passendere Konstellationen vereinbaren. Eine geschickte Planung ermöglicht gar Steuerersparnisse.
Partner absichern bei eingetragener Partnerschaft
Eine eingetragene Partnerschaft bringt eheähnliche Erbansprüche mit sich. Im Ablebensfall kann der überlebende Partner testamentarisch oder vertraglich maximal begünstigt werden. Dies kann auch steuerliche Vorteile mit sich bringen.
Die Berechnung der Errungenschaft
Vor der Berechnung des Nachlasses findet die güterrechtliche Auseinandersetzung statt. Diese ist für den Start des Erbgangs unerlässlich. Als Resultat der Errungenschaftsberechnung entsteht der sogenannte Vorschlag. Dieser wird hälftig zwischen den Ehegatten aufgeteilt.
Wechsel zur Gütergemeinschaft
Der reguläre Güterstand zweier Ehegatten ist die Errungenschaftsbeteiligung. Durch Übereinkunft kann die Gütergemeinschaft oder die Gütertrennung vereinbart werden. Je nach (vertraglicher) Ausgestaltung kann es zu Konsequenzen im Erbgang kommen.
Erbschaft: Die Aufteilung des Erbes
Nach dem Tod des Erblassers muss geklärt werden, wer erbberechtigt ist. Der Nachlass wird anschliessend bestimmt und unter den Erben aufgeteilt. Gestützt auf die Anordnung des Erblassers im Testament teilt der Willensvollstrecker die Erbschaft.
Die Erbteilung zügig abschliessen
Vor einer Erbteilung gibt es einiges zu beachten. Sinnvoll ist daher die Einsetzung eines Willensvollstreckers sowie Erbenvertreters. Grundsätzlich hat jeder Erbe Anspruch auf eine Teilung. Diese ist aber erst sinnvoll, wenn die gesamte Nachlasssumme fest steht.
Stiftung und Trust
Unterschiedliche rechtliche Möglichkeiten stehen zur Verselbstständigung eines Vermögens zur Verfügung. Zu den „Sozialen“ gehört hierzulande insbesondere die Stiftung. Die Familienstiftung als Spezialfall bekämpft Problematik der Vermögenszersplitterung.
Welche Sonderformen der Schenkung gibt es?
Schenken ist nicht gleich schenken: Unterschiedliche Formen werden situationsbedingt angewandt und bringen verschiedene Wirkungen mit sich. Einige Beispiele verdeutlichen die Wichtigkeit der richtigen Wahl.
Die ärztliche Todesbescheinigung
Die Todesbescheinigung ist eines der ersten Dokumente, das nach einem Todesfall ausgestellt wird. Der Totenschein, wie die Bescheinigung auch bezeichnet wird, bildet die Grundlage für zahlreiche administrative Vorgänge. Er ist zwingend von der Sterbeurkunde abzugrenzen.