Stirbt ein Angehöriger zu Hause, ist als erstes ein Arzt zu verständigen, um die Ursache des Todes festzustellen. Die Polizei müssen Sie nur verständigen, wenn Hinweise vorliegen, dass es sich um einen aussergewöhnlichen Todesfall (AGT) handeln könnte; also um einen Unfall, ein Delikt oder einen Suizid. Die Polizei wird dann, nötigenfalls, zusammen mit der Staatsanwaltschaft, die Untersuchung einleiten und weitere Schritte festlegen, um den Todesgrund abzuklären.
Wenn der Angehörige in einem Krankenhaus, Heim oder einer staatlichen Einrichtung verstorben sein sollte, kümmert sich die Institution um die Todesbescheinigung. Innerhalb von zwei Tagen muss ausserdem das Zivilstandsamt über den Tod in Kenntnis gesetzt werden.
Eine detaillerte Übersicht, was im Todesfall zu tun ist, finden sie im Beitrag «Was tun im Todesfall?», sowie unter «Informationspflicht und der Gang zu den Behörden»