Wie erstelle ich ein Testament, wenn ich in einem Konkubinat lebe und kinderlos bin?

In dieser Beitragsreihe zeigen wir Ihnen, wie Ihr Testament je nach Familienkonstellation aussehen könnte. Hier stellen wir ein Beispiel-Testament für eine Person im Konkubinat, ohne Kinder, vor.

Eine Vorlage für Ihr Testament können Sie ganz einfach mit unserem Testamentgenerator erstellen. In unserem Beitrag «Testament erstellen: So geht’s» finden Sie eine Anleitung für den Testamentgenerator. Der Testamentgenerator stellt sicher, dass die Pflichtteile und weitere Anforderungen an das Testament eingehalten werden. Wichtige Tipps, wie Sie Ihr Testament schreiben, finden Sie in diesem Ratgeberbeitrag.

Bitte beachten Sie, dass die generierte Testamentvorlage nicht Ihr endgültiges Testament ist. Das Testament muss handschriftlich abgeschrieben, mit dem aktuellen Datum versehen und unterschrieben werden. Damit die Hinterbliebenen das Testament im Todesfall schnellstmöglich finden, empfehlen wir, das Testament bei der zuständigen Amtsstelle zu hinterlegen

Wieso ist ein Testament in diesem Fall ratsam?

Das schweizerische Gesetz sieht für in einem Konkubinat lebende Paare kein gegenseitiges Erbrecht vor. Mit anderen Worten erbt der überlebende Konkubinatspartner nichts vom verstorbenen Konkubinatspartner, sofern kein Testament erstellt oder kein Erbvertrag abgeschlossen wurde. Zum Schutz bzw. zur Begünstigung des überlebenden Partners ist somit ein Testament oder ein Erbvertrag erforderlich. 

Gemäss der gesetzlichen Erbfolge erben in dieser Familienkonstellation zunächst die Eltern oder, wenn beide Eltern vorverstorben sind, die Geschwister des Erblassers oder deren Nachkommen. Sind die Eltern verstorben und keine Geschwister oder Nachkommen der Geschwister vorhanden, erben die Grosseltern des Verstorbenen oder die Nachkommen der Grosseltern (Tanten, Onkel, Cousins, Cousinen etc.). Dies zeigt die Notwendigkeit eines Testaments oder eines Erbvertrags, damit sich die Konkubinatspartner absichern können. Schliesslich bietet das Testament die Möglichkeit, einer gemeinnützigen Organisation (wie im vorliegenden Fall dem Schweizerischen Roten Kreuz Kanton Zürich) ein Vermächtnis zukommen zu lassen, um über den Tod hinaus Gutes zu tun.

Wie können sich Konkubinatspartner zusätzlich absichern?

Weitere Ausführungen zur gegenseitigen Absicherung der Konkubinatspartner (insbesondere Vertretungsbefugnis, Leistungen der Pensionskasse und Begünstigung im Rahmen der privaten Vorsorge) finden Sie in unserem Ratgeberbeitrag.

Testamentbeispiel: Mit Lebenspartner, ohne Kinder

In dieser Konstellation leben Sie und Ihr Partner in einem Konkubinat (unverheiratet). Sie haben keine Kinder. In Ihrem Testament möchten Sie das Schweizerische Rote Kreuz Kanton Zürich zu 15% als Vermächtnisnehmer einsetzen und daneben Ihren Partner maximal begünstigen. 

Ich, Max Muster, geboren am 01.01.1950, Bürger von Zürich, wohnhaft in Limmatstrasse 65, 8005 Zürich verfüge:

  1. Meine bisherigen Testamente erkläre ich als ungültig.
  2. Vor der Teilung des Nachlasses sind die laufenden Verpflichtungen, die Todesfall- und die Teilungskosten sicherzustellen und zu begleichen.
  3. Vorab richte ich folgende(s) Vermächtniss(e) (Legat gemäss Art. 484 ff. ZGB) aus (keine Erbenstellung): a. Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Zürich (Institution / Organisation), Drahtzugstrasse 18, 8008 Zürich: 15.00 % (Quotenvermächtnis)
  4. Ich verteile meinen Nachlass unter Einhaltung der Pflichtteile an folgende Erben wie folgt: a. Peter Beispiel (Lebenspartner/In), Limmatstrasse 65, 8005 Zürich: 85 %

Datum: 30.05.2023
Unterschrift

Hier können Sie das Beispiel-Testament «Konkubinat ohne Kinder» als PDF herunterladen.

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