Wie nutze ich den DeinAdieu.ch-Testamentgenerator?
Im ersten Teil haben wir die zentralen Elemente und Voraussetzungen eines Testaments erklärt. Das Erstellen eines Testaments geht aber einfacher, wenn man Schritt für Schritt durch den Prozess geführt wird. Dafür gibt es den Testamentgenerator von DeinAdieu.ch.
Im folgenden Video führen wir Sie Schritt für Schritt durch den Testamentgenerator. Als Beispiel dient eine vierköpfige Familie mit Ehegatten und zwei Kindern. Darüber hinaus sollen eine befreundete Person und eine gemeinnützige Organisation begünstigt werden. Die Erstellung des Testaments ist zudem auch in Wort und Bild beschrieben.
Schritt 1: Erbinnen und Erben erfassen
Zunächst verschaffen Sie sich einen Überblick Ihrer Familienverhältnisse. Überlegen Sie sich, welche Verwandten, Freunde und Vertrauenspersonen Sie begünstigen möchten und ob allenfalls eine gemeinnützige Organisation Ihr Vertrauen geniesst.
Zur Berechnung der Pflichtteile erfassen Sie in unserem Tool alle gesetzlichen Erbinnen und Erben. So stellen Sie sicher, dass Ihr Testament den inhaltlichen Anforderungen entspricht.
Danach können Sie zusätzlich eingesetzte Erben wie Freunde, Bekannte oder Organisationen erfassen.
Schritt 2: Begünstigungen festlegen
Im zweiten Schritt bestimmen Sie, wer welchen Anteil erhalten soll.
Unser Tool zeigt Ihnen in der folgenden Abbildung auf, wer ohne Testament gemäss gesetzlicher Erbfolge wie viel erhalten würde.
Sie können nun mittels einfachem Regler Ihre Wünsche festlegen. Unser Tool hilft Ihnen dabei, keine Pflichtteilserben zu vergessen oder deren Pflichtteile zu unterschreiten. Über die freie Quote können Sie verfügen – sie ist jener Teil des Erbes, der nicht unter dem Pflichtteilsschutz steht.
Wenn Sie möchten, können Sie vor der Finalisierung persönliche Informationen eingeben. Diese werden automatisch in Ihre Testamentvorlage übernommen. Alternativ können Sie auch ohne Eingaben fortfahren und diese später bei der Abschrift von Hand ergänzen.
Schritt 3: Abschreiben & hinterlegen
Im dritten Schritt wird nun Ihre Testamentvorlage erstellt. Ihr Mustertestament können Sie bequem per E-Mail erhalten, als PDF herunterladen oder ausdrucken und in Ruhe studieren.
Wichtig ist nun, dass Sie das heruntergeladene Testament von Hand abschreiben. Ihr Testament muss unbedingt von Anfang bis Ende von Hand verfasst sein. Nur so ist sie formgültig (siehe oben).
Hinterlegen Sie Ihr Testament bei einer Vertrauensperson, einem Anwalt, einer Notarin oder bei Ihrer Wohnsitzgemeinde bzw. einer von dieser bezeichneten Stelle. Setzen sie allenfalls auch eine nahestehende Person über den Aufbewahrungsort in Kenntnis.
Wer berät mich bei komplizierteren Fragen?
So hilfreich die technische Unterstützung beim Verfassen eines Testaments sein mag, kann sie nicht alle Probleme lösen. Gerade bei komplexen Verhältnissen oder besonderen Wünschen kann sie eine kompetente fachliche Beratung nicht ersetzen. Dafür gibt es aber eine Vielzahl von Fachpersonen, die sich gerne Ihrer Anliegen annehmen. Sie kennen den Handlungsspielraum, den Ihnen der gesetzliche Rahmen bietet, und helfen Ihnen dabei, das Meiste für Sie und Ihre Nächsten herauszuholen.
Anwältinnen und Anwälte beraten Sie zu möglichen Lösungen, Varianten und Alternativen. Fachanwältinnen und Fachanwälte SAV im Bereich Erbrecht zeichnen sich durch besondere Expertise aus und können Ihnen Vorschläge basierend auf jahrelanger Praxiserfahrung unterbreiten. Zudem können Sie sie mit der Willensvollstreckung beauftragen, sodass sie nach der Eröffnung des Testaments um die Ausführung getreu Ihren Vorstellungen besorgt sind.
Notarinnen und Notare können Ihnen dabei helfen, die Form- und Inhaltsvorschriften von Beginn an einzuhalten, ein «wasserdichtes» Testament zu verfassen und dieses sicher aufzubewahren.
Ebenso bietet eine Vielzahl gemeinnütziger Organisationen in der gesamten Schweiz Dienstleistungen rund um Altersvorsorge und Nachlassplanung an. Deren Hauptvorteile liegen im kostengünstigen und niederschwelligen Angebot sowie in der reichhaltigen Erfahrung mit Erbschaftsangelegenheiten.
Oft gibt es auch bei den zuständigen Behörden an Ihrem Wohnort Beratungsangebote. Dabei kann es sich – je nach Kanton – etwa um die Einwohnergemeinde, das Erbschaftsamt oder das Amtsnotariat handeln. Eine Übersicht der zuständigen Behörden finden Sie hier.
Zu guter Letzt stehen auch wir bei DeinAdieu.ch gerne für Ihre Fragen und Anliegen zur Verfügung. Wir würden uns freuen, Sie unter support@deinadieu.ch persönlich beraten oder vermitteln zu dürfen.
Das Wichtigste in Kürze
- Weil das Testament eine wichtige Urkunde ist, sieht das Gesetz zu seiner Gültigkeit gewisse Anforderungen in persönlicher, formaler und inhaltlicher Sicht vor. Werden diese nicht eingehalten, so kann dies die Anfechtbarkeit des Testaments zur Folge haben.
- In einfachen Fällen, oder um sich einen ersten Überblick zu verschaffen, können Sie automatisierte Hilfen wie den DeinAdieu.ch-Testamentgenerator in Anspruch nehmen.
- Haben Sie tiefergehende Fragen oder unübersichtliche Verhältnisse, empfiehlt es sich, auf die Beratung einer Fachperson zurückzukommen. (Fach-)Anwälte, Notarinnen, NGOs und Amtsstellen können Sie mit ihrer Expertise unterstützen. Wir bei DeinAdieu.ch helfen Ihnen ebenfalls gerne weiter.