Das Wichtigste in Kürze
- Neben den gesetzlichen und teilweise obligatorischen Versicherungen (insbesondere AHV/IV, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Krankenpflegeversicherung) gibt es noch weitere, freiwillige Versicherungen (Lebensversicherungen).
- Bei den Lebensversicherungen ist zwischen Sparversicherungen, Risikolebensversicherungen und gemischten Versicherungen (Kombination zwischen Spar- und Risikolebensversicherungen zu unterscheiden.
Wichtige Begriffe
Zum Einstieg definieren wir einige grundlegende Begriffe aus dem Versicherungswesen:
- Ein in einem Versicherungsvertrag vereinbartes Produkt nennt man Versicherungspolice. Diese bekommt in der Regel eine eigene Policennummer zur eindeutigen Identifikation. Nicht alle Versicherungen basieren allerdings auf diesem Modell (so ist die AHV/IV beispielsweise umlagefinanziert und kommt ohne Police aus).
- Die Leistung des Versicherten bzw. Versicherungsnehmers besteht in einmaligen oder periodischen Beiträgen, die auch Prämien genannt werden. Sie decken, je nach Police, versicherungsmathematisch ein Risiko ab und/oder sparen eine Kapitalsumme an.
- Beim Eintritt des Versicherungsfalles erfolgt die Auszahlung der Versicherungssumme an den Versicherten. Dies ist die vertragliche Gegenleistung der Versicherung bzw. des Versicherers. Der Versicherungsfall ist ein bestimmtes Ereignis, zum Beispiel der Ablauf der vertraglichen Laufzeit, Unfall, Krankheit oder Tod.
- Der Rückkaufswert einer Versicherungspolice ist der Betrag, den der Versicherte zurückerhält, wenn er sie vorzeitig beendet. Da die Versicherungsgesellschaft in diesem Fall Stornierungskosten vom angesparten Kapital abziehen wird, liegt der Rückkaufswert gewöhnlich unter der Versicherungssumme.
Welche gesetzlichen Versicherungen gibt es? Welche sind verpflichtend?
Die grundlegendste und umfassendste Vorsorgeinstitution in der Schweiz ist die AHV/IV. Als obligatorische Renten- und Invalidenversicherung stellt sie die erste Säule des schweizerischen Vorsorgesystems dar und soll das Existenzminimum der Versicherten abdecken, wenn diese selbst keine Erwerbstätigkeit ausüben (können). Die wichtigsten Fälle sind das Erreichen des ordentlichen Rentenalters (Frauen: 64. Lebensjahr, Männer: 65; Lebensjahr – Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV), die Arbeitsunfähigkeit durch Invalidität (InvaIidenversicherung IV) sowie der Einkommensausfall durch Militär- bzw. Zivildienst oder Schwangerschaft (Erwerbsersatzordnung EO). Zudem sieht die AHV unter bestimmten Bedingungen Witwer-, Witwen- und Waisenrenten für den Todesfall eines Versicherten vor.
Da die Leistungen der ersten Säule nur einen Teil des gewohnten Lebensstandards umfassen, kennt die Schweiz zudem die obligatorische berufliche Vorsorge (zweite Säule). Diese ist für die meisten Arbeitnehmer verpflichtend, durch den Arbeitgeber zu organisieren und soll durch ein beitragsfinanziertes Guthaben bei einer Pensionskasse die Leistungen der AHV/IV ergänzen. Was in der beruflichen Vorsorge versichert ist, hängt vom Alter des Versicherten ab: Zwischen dem 17. und dem 24. Altersjahr sind nur Tod und Invalidität abgedeckt, ab 25 werden von Gesetzes wegen Beiträge als Altersgutschrift für die Rente angespart. Altersgutschriften bei der Pensionskasse bzw. Freizügigkeitsguthaben bei einer Freizügigkeitseinrichtung werden im Todesfall gemäss der gesetzlichen Begünstigtenordnung, allenfalls in Kombination mit einer Begünstigtenerklärung des Versicherten, an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Hinzu kommen die obligatorische Unfallversicherung, die Krankenversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung:
Die Unfallversicherung ist für alle erwerbstätigen Personen in der Schweiz verpflichtend und versichert auf Kosten des Arbeitgebers während der Dauer einer Anstellung gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten. Arbeitnehmer mit mehr als acht Arbeitsstunden pro Woche sind auch gegen Nichtberufsunfälle versichert, müssen die Prämien dafür aber unter Umständen selbst bezahlen. Die Unfallversicherung kommt auch für Kosten im Zusammenhang mit einem Unfalltod auf.
Diagnose und Behandlung von Krankheiten (Krankenpflegeversicherung), die ihre Ursache ausserhalb des beruflichen Umfelds haben sowie die subsidiäre Unfallversicherung werden durch die Krankenkasse gedeckt. Die Krankenpflegeversicherung ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz verpflichtend, die Krankentaggeldversicherung hingegen optional. Sie gewährleistet ein Ersatzeinkommen bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit.
Die Arbeitslosenversicherung soll Erwerbsausfälle wegen Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Schlechtwetter oder Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers ausgleichen. Sie ist im Wesentlichen verpflichtend für alle Personen, die bereits der AHV/IV unterstehen.
Weitere, freiwillige Versicherungen
Die dritte Säule ist nicht obligatorisch und bildet die freiwillige private (Alters-) Vorsorge. Dabei wird ein gebundener und ein freier Teil nach dem Kriterium der Ausschliesslichtkeit unterschieden. Die gebundene private Vorsorge (Säule 3a) dient ausschliesslich und unwiderruflich der Absicherung des Erlebens-, Invaliditäts- oder Todesfalls, einschliesslich allfälliger Zusatzversicherungen für Unfalltod oder Invalidität. Sie ist deshalb aus sozialpolitischen Gründen steuerlich begünstigt. Instrumente der freien privaten Vorsorge (Säule 3b) können auch andere Zwecke verfolgen (namentlich die Vermögensanlage) und sind daher im Gegensatz zur gebundenen Vorsorge gegenüber anderen Finanzprodukten auch nicht privilegiert. Instrumente der privaten Vorsorge sind bspw. Lebensversicherungen und Bank-, Aktien-, Obligationen- oder Immobiliensparpläne.
Nun gibt es eine ganze Reihe verschiedener Unterkategorien. Die «Lebensversicherung» deckt als Überbegriff Versicherungen ab, denen gemein ist, dass sie die Erhaltung des gewohnten Lebensstandards bestimmter Personen gegenüber unterschiedlichen Risiken und Szenarien absichern sollen. Lebensversicherungen sind somit der 3. Säule, der privaten Vorsorge, zuzuordnen. Die wichtigste Abgrenzung kann zwischen kapitalbildenden Sparversicherungen und Risikoversicherungen vorgenommen werden, wobei auch Mischformen häufig vorkommen:
Sparversicherungen
Zunächst kann eine Lebensversicherung auf den Erlebensfall abgeschlossen werden. Diese ist als kapitalbildende Sparversicherung ein klassisches Vorsorgeinstrument: Erlebt der Versicherte den Stichtag, an dem das durch Einmalprämie oder periodische Beiträge angesparte und fest verzinste Kapital ausgezahlt werden soll, so erhält er das bis dahin gebundene Vermögen von seiner Versicherung zurück. Die Rückzahlung kann in Form einer Rente oder einer Einmalzahlung geschehen. Eine Sonderform der Lebensversicherung ist die Leibrente, die in Ergänzung zu den Leistungen aus AHV/IV ein lebenslanges Renteneinkommen unabhängig von der Höhe des angesparten Vermögens garantiert.
Ebenfalls zu den kapitalbildenden Instrumenten gehören fondsgebundene Lebensversicherungen, die höhere Renditen durch tendenziell spekulativere Anlagestrategien mit variabler Verzinsung versprechen. Da diese aber u.U. riskanter sind als herkömmliche Angebote, ist bei der Wahl des richtigen Produkts Sorgfalt und professionelle Beratung geboten.
Dasselbe gilt für sogenannte Sparpläne, die durch Anlage in Portfolios von Aktien und Anleihen über einen bestimmten Zeitraum mehr Zinsen abwerfen sollen als ein herkömmliches Sparkonto. Dadurch können Sie ein grösseres Vermögen ansammeln, das Sie am Ende der Laufzeit ausgezahlt bekommen.
Risikolebensversicherungen
Einem anderen Zweck dient die (reine) Risikolebensversicherung auf den Todesfall. Sie wird auf eine bestimmte Dauer abgeschlossen. Verstirbt der Versicherungsnehmer innerhalb des vertraglich festgelegten Zeitraums, so zahlt die Versicherung einen zum Voraus bestimmten Geldbetrag in Form einer Abfindung oder periodischer Renten an die Hinterlassenen aus. Wer von der Versicherung begünstigt ist, wird ebenfalls im Vertrag festgelegt. Die reine Todesfallversicherung dient damit ausschliesslich der Unterstützung von Angehörigen nach dem Ableben des Versicherten.
Eine Sonderform der Todesfallversicherung ist die Sterbegeldversicherung, die sich durch eine niedrige Versicherungssumme auszeichnet. Von der Auszahlung sollen Bestattungskosten und andere unmittelbar mit dem Sterbefall verbundene Aufwände bestritten werden.
Die Risikoversicherung für Erwerbsunfähigkeit wiederum soll in Ergänzung zu den Leistungen der obligatorischen Unfall- und Invalidenversicherung dafür sorgen, dass dem Versicherten genügend finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen, um den Verdienstausfall und nach Möglichkeit die Genesungskosten zu bestreiten, ohne seinen Lebensstandard allzu sehr absenken zu müssen.
Gemischte Versicherungen
Todesfallversicherung und Erwerbsausfallversicherung kann man miteinander zu einer gemischten Risikolebensversicherung kombinieren. Die gemischte Lebensversicherung, die in der Schweiz die häufigste freiwillige Vorsorgeversicherung darstellt, kann aber auch Elemente anderer Policen auf sich vereinen, beispielsweise die einer Sparversicherung beziehungsweise einer Altersrentenversicherung. Die Prämien setzen sich dann aus einem Risikoanteil und einem Sparbetrag zusammen; ersterer deckt die versicherten Risiken ab, zweiterer wird akkumuliert, verzinst und gegebenenfalls mit einem Gewinnanteil bei Ablauf der entsprechenden Police ausbezahlt.
Die Vorteile der Bündelung liegen auf der Hand: Zum einen ist es übersichtlich, alle Versicherungsfälle in einer Police abgedeckt zu haben, andererseits fallen die Verwaltungskosten geringer aus als bei zwei oder mehr getrennten Verträgen. Möglicherweise führen solche gemischten Angebote aber zu einer Überversicherung, was in zu hohen Prämien resultiert. Sie sollten sich also gut überlegen und im Idealfall durchrechnen, wogegen Sie versichert sein möchten/müssen und in welcher Höhe, um nicht für unwesentliche oder bereits abgedeckte Risiken zu bezahlen.
In der Schweiz gibt es eine Vielzahl an Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen, die unterschiedliche Zwecke erfolgen und einander teilweise ergänzen. Einige davon sind verpflichtend (AHV/IV, obligatorische berufliche Vorsorge, Krankenpflege-, Unfall-, und Arbeitslosenversicherung), andere freiwillig (private Vorsorge).
Die obligatorischen Versicherungen sollen einen minimalen Lebensstandard vor bestimmten Risikoszenarien schützen, darüber hinaus ist es im Ermessen jedes Einzelnen, wogegen er sich in welcher Höhe versichern möchte.
Es gibt eine umfangreiche Auswahl von Risikolebensversicherungen (Erwerbsausfallversicherung, Todesfallversicherung) und Sparversicherungen (Lebensversicherung, Fonds, Sparplan) unterschiedlicher Anbieter. Welches Produkt das passende ist, hängt u.a. von der Laufzeit, der Prämienhöhe, der Verzinsung sowie der Absicht des Versicherungsnehmers ab.
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