Verträge kündigen im Todesfall – wie muss ich vorgehen?
Das Wichtigste ist: Kein Vertrag endet, wenn der Vertragspartner nicht über den Tod informiert wird. Also denken Sie daran, Versicherungen (Krankenkasse, Hausrat, Unfall- und Lebensversicherung usw.), Abos und Mitgliedschaften bei Vereinen und Verbänden etc. zu kündigen und auch das Strassenverkehrsamt zu informieren.
Das Kündigungsrecht aus dem Mietrecht sieht im Todesfall des Mieters ein ausserordentliches Kündigungsrecht vor. Die Erben des Verstorbenen können auf den kommenden ortsüblichen Termin kündigen. Dabei muss auch die gesetzliche Frist (drei Monate für Wohnungen und sechs Monate für Geschäftsräume) eingehalten werden. Dieses Kündigungsrecht steht den Angehörigen auch dann zu, wenn der betroffene Mietvertrag eigentlich eine spätere Kündigung vorsieht. Wichtig ist, dass die Angehörigen das ausserordentliche Kündigungsrecht umgehend ausüben.
Auch andere Bereiche kennen spezielle Bestimmungen für den Todesfall: Ein Handy-Abo wird beispielsweise per Todestag aufgelöst und geht nicht auf die Erben über, wenn diese das nicht wünschen. Bedingung ist aber, dass weder Angehörige noch Dritte den Anschluss weiterhin nutzen.
Checkliste – welche Verträge müssen im Todesfall gekündigt werden?
Verschaffen Sie sich zunächst einmal einen Überblick über sämtliche Verträge des Verstorbenen. Anschliessend informieren Sie die Vertragspartner des Verstorbenen und kündigen diese Verträge, wenn es nötig ist:
- AHV/IV-Ausgleichskasse, Pensionskasse, Säule 3a
- Banken, Versicherungen (Hausrat, Leben, Unfall, Haftpflicht etc.), Krankenkasse
- Strassenverkehrsamt
- Mietvertrag (siehe dazu: Wohnungskündigung im Todesfall – kein automatischer Auflösungsgrund)
- Elektrizität
- Radio-/TV-/Telefon-Anschluss, Handy-Abo
- Kreditkartenverträge, Leasingvertrag
- Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements, Mitgliedschaften (z.B. Vereine, siehe dazu: Schicksal der Mitgliedschaften im Todesfall)
- Rückerstattungen einfordern von ÖV-Abos (Halbtax / GA)
Wir empfehlen Ihnen, die Verträge per Einschreiben zu kündigen. Gewisse Unternehmen haben auf Ihrer Homepage Onlineformulare, die man im Todesfall eines Angehörigen ausfüllen kann, damit das Vertragsverhältnis aufgelöst werden kann. Um unnötige Kosten zu sparen, kündigen Sie die Verträge am besten so schnell wie möglich.
Wer muss ebenfalls benachrichtigt werden?
- Post benachrichtigen und umleiten (Nachsendeauftrag Post)
- bei ausländischen Staatsangehörigen: die Botschaft oder das Konsulat
Der Benachrichtigung über den Tod eines Angehörigen sollten Sie der Vollständigkeit halber die Todesurkunde (auch Sterbeurkunde oder Todesschein genannt) beilegen. Für die rasche Benachrichtigung vieler Vertragsparteien können Sie beispielsweise eine Vorlage mit allen relevanten Angaben zum Verstorbenen verfassen und diese den verschiedenen Stellen zukommen lassen.
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