Was bedeutet das genau?
Seit 2013 ist die neue Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzgebung (zuvor Vormundschaftsrecht) in Kraft. Diese gilt als Grundlage für die Mitarbeiter der KESB. Bei ihr arbeiten Leute mit juristischem und psychologischem Hintergrund sowie Sozialarbeiter eng zusammen. Demnach können die KESB als fächerübergreifend zusammengesetzte, spezialisierte Fachbehörden bezeichnet werden.
Die Organisation dieser staatlichen Stellen liegt in der Kompetenz der jeweiligen Kantone. Der Bund gibt nur minimale Vorgaben. Je nach Kanton kann die KESB als gerichtliche Behörde oder Verwaltungsbehörde ausgestaltet sein.
Was macht die KESB?
Im Zivilgesetzbuch sind (in den Artikeln 440 bis 453) die Abläufe der KESB festgelegt. Diese muss/kann im Erwachsenen- und Kindesschutz unter anderem folgende Aufgaben erledigen:
- Beistände ernennen/entlassen und diese einführen
- Aktiv bei der Führung von Beiständen mitwirken
- In Kraft setzen eines Vorsorgeauftrags (vgl. Was muss ich beachten beim Vorsorgeauftrag)
- Einschreiten bei Interessensgefährdungen in Zusammenhang mit Patientenverfügungen
- Treffen diverser Schutzmassnahmen bei Minderjährigen (Obhutsentzug, Sorgerechtsentzug)
- Anordnen fürsorgerischer Unterbringung bei gravierenden psychischen Problemen
Wie bereits erwähnt, legt jeder Kanton die Aufgaben unterschiedlich fest. Informieren Sie sich deshalb am besten auf der Internetseite des jeweiligen Wohnsitzkantons, wenn Sie spezifische Informationen benötigen.
Hilfreiche Informationen finden Sie auch auf der Website der Konferenz für Kindes und Erwachsenenschutz (KOKES). Sie erhebt nicht nur wichtige, gesamtschweizerische Statistiken, sondern koordiniert auch die interkantonale Zusammenarbeit. Unter dem Navigationspfad „Organisation“ finden Sie sodann eine vollständige Adressliste aller KESB-Anlaufstellen.
Wann kommt die KESB zum Einsatz?
Die KESB sorgt für den Schutz von Personen, die sich selbst nicht um ihre persönlichen Bedürfnisse kümmern können. Dies kann beispielsweise bei geistiger oder psychischer Beeinträchtigung, Suchtkrankheit oder Minderjährigkeit der Fall sein. Weiter ist ein Einschreiten der KESB auch dann denkbar, wenn sich Eltern nicht mehr angemessen um ihr Kind sorgen können. Erfährt die Behörde von einer Gefährdungssituation, muss sie das weitere Vorgehen abklären.
Nötigenfalls kann die KESB eine Beiständin einsetzen. Diese unterstützt die hilfsbedürftige Person in ihren administrativen und finanziellen Belangen. Weiter kann der Beistand, wenn die Eltern nicht genügend für ihr Kind sorgen können, Betreuungsmassnahmen in die Wege leiten. In speziellen Fällen kann die Behörde sogar die Unterbringung einer Person in einer psychiatrischen Einrichtung oder in einem Heim verfügen.
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ist bei jeder Tätigkeit an das Gesetz gebunden. Als staatliche Stelle darf sie nur mit einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage einschreiten. Dadurch werden die betroffenen Personen vor ungerechtfertigten staatlichen Eingriffen geschützt. Die KESB kann also nur dort Unterstützung anbieten, wo es das Gesetz vorsieht.
2 Antworten auf „KESB – Was ist sie und wann kommt sie zum Einsatz?“
Abschreckend/ Unpassend: „psych. ANSTALT“ Das tönt noch wie zu MATTO- REGIERT-Zeiten.
Vielen Dank für Ihre Anregung, Frau Hirt. Wir haben die Bezeichnung angepasst.