Das Wichtigste in Kürze
- Mit einer frühzeitigen Nachlassplanung können Sie bestimmen, wie Ihr Nachlass verteilt werden soll. Das Ergebnis Ihrer Nachlassplanung halten Sie bspw. in einem Testament fest.
- Ein Gespräch mit den künftigen Erben kann helfen, damit diese Ihre Wünsche verstehen und akzeptieren.
- Fachpersonen wie Anwältinnen oder Steuerberater können Sie bei der Nachlassplanung unterstützen.
- Überprüfen Sie ein bestehendes Testament oder einen bestehenden Erbvertrag auf die Neuerungen der Erbrechtsrevision.
Was ist Nachlassplanung und warum ist sie wichtig?
Der Nachlass beinhaltet alles, was eine Erblasserin bzw. ein Erblasser den Hinterbliebenen hinterlässt. Dabei kann es sich um Vermögen wie Geld, Immobilien, Wertgegenstände oder Firmenbeteiligungen, aber auch um Schulden handeln. Bei der Nachlassplanung setzen Sie sich mit Ihrem Nachlass auseinander und planen, was damit geschehen soll. Bei der Nachlassregelung geht es darum, diese Planung konkret festzuhalten. Ein Testament ist ein Beispiel, wie Sie Ihre Wünsche festhalten und den Nachlass regeln können.
Mit einer frühzeitigen Planung können Sie also die Verteilung Ihres Nachlasses bestimmen. Dabei legen Sie im Rahmen des Gesetzes fest, wer Ihre Erben sind und wie viel und was diese erhalten sollen. Eine klare und nachvollziehbare Nachlassplanung erleichtert die Abwicklung und insbesondere die Teilung des Nachlasses. Eine frühzeitige Nachlassplanung kann zudem auch dazu beitragen, Erbschaftssteuern zu reduzieren (z.B. über zeitlich gestaffelte Schenkungen). Darüber hinaus können Sie im Rahmen Ihrer Nachlassplanung einen Willensvollstrecker bestimmen, der den Nachlass nach Ihren Wünschen abwickelt. Einige Personen beschäftigen sich im Rahmen der Nachlassplanung zudem mit der Patientenverfügung und/oder dem Vorsorgeauftrag oder dem Abschluss einer Lebensversicherung.
Sobald Sie sich Gedanken über Ihre Nachlassplanung gemacht haben, kann es sinnvoll sein, mit den künftigen Erben über Ihre Absichten zu sprechen. Dadurch können die Erben Ihre Entscheide besser nachvollziehen, und es können Missverständnisse vermieden werden.
Auch wenn Sie nichts zu vererben haben, ist es sinnvoll, sich mit dem Thema Nachlass auseinanderzusetzen. Denn sollten Sie grössere Schulden (z.B. einen Bankkredit oder eine Hypothek) hinterlassen, lohnt es sich, die Erben frühzeitig zu informieren. So gewinnen die Erben im Hinblick auf die kurze Ausschlagungsfrist etwas Zeit, sich zu überlegen, ob sie die Erbschaft ausschlagen wollen.
Wie funktioniert Nachlassplanung?
Die Nachlassplanung beginnt damit, die eigene Ausgangslage zu ermitteln. Dabei können Sie sich überlegen, in welchen familiären Verhältnissen Sie leben und wie sich Ihr Vermögen zusammensetzt. So sind beispielsweise die Fragen relevant, ob Sie verheiratet sind, ob und wie viele Kinder Sie haben, welche Vermögenswerte Sie besitzen und ob es Schulden zu berücksichtigen gibt.
Wenn Sie verheiratet sind, ist immer zuerst eine güterrechtliche Auseinandersetzung vorzunehmen. Erst dann können Sie ermitteln, worüber Sie verfügen können. Sobald Sie sich darüber einen Überblick verschafft haben, können Sie bestimmen, wie Ihr Nachlass ohne Anordnungen verteilt wird. Dabei spielt es eine Rolle, wer Ihre gesetzlichen Erben sind und ob Sie z.B. an einen Erbvertrag gebunden sind.
Nun können Sie entscheiden, inwiefern Sie von der gesetzlichen Regelung abweichen wollen. Vielleicht gibt es einen Freund oder eine NGO, denen Sie etwas hinterlassen möchten. Vielleicht möchten Sie aber auch dafür sorgen, dass Ihr Ehemann bzw. Ihre Ehefrau für den Fall Ihres Ablebens bestmöglich abgesichert ist. Um diese Ziele zu erreichen, stehen Ihnen verschiedene Instrumente wie das Testament oder der Erbvertrag zur Verfügung.
Wer unterstützt mich bei meiner Nachlassplanung?
Bei der Nachlassplanung können Sie verschiedene Personen unterstützen. Mögliche Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerinnen sind beispielsweise Rechtsanwälte, Notarinnen, Steuerberater, Banken oder Versicherungen. Wer am besten geeignet ist, hängt von der jeweiligen Angelegenheit ab.
Hat die Erbrechtsrevision Einfluss auf meine bisherige Nachlassplanung?
Sie haben bereits ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet? Dann lohnt es sich, diese im Hinblick auf die neuen Bestimmungen zu überprüfen. Das ist insbesondere bei Testamenten und Erbverträgen zu empfehlen, die Sie vor dem 1. Januar 2023 erstellt haben, denn möglicherweise haben Sie unter dem neuen Recht weitergehende Gestaltungsmöglichkeiten. In diesem Beitrag finden Sie weitere Informationen zu den Auswirkungen der Erbrechtsrevision auf die Nachlassplanung.