Welche Spenden sind steuerlich absetzbar?

Spenden und gleichzeitig Steuern sparen? Das geht. Aber nicht jede Spende berechtigt zu einem Steuerabzug. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf es ankommt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Viele, aber nicht alle Spenden können Sie in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen.
  • Vom Steuerabzug profitieren Sie bei Spenden an Organisationen mit gemeinnützigem oder öffentlichem Zweck.
  • Spenden oder Mitgliedsbeiträge an politische Parteien sind ebenfalls steuerlich absetzbar.
  • Neben Geldspenden können Sie auch Sachspenden in Abzug bringen.
  • Sie können Ihre Spende bei der Kantonssteuer und der Bundessteuer berücksichtigen. Beachten Sie jedoch, dass (teilweise) Mindest- und Höchstbeträge bestehen.

In vielen Fällen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Spenden von Ihrem Einkommen in der Steuererklärung abzuziehen. Eine Voraussetzung ist, dass die Spende an eine Organisation geht, die für öffentliche oder gemeinnützige Zwecke steuerbefreit ist. Zusätzlich muss die Organisation ihren Sitz (oder zumindest eine Betriebsstätte) in der Schweiz haben. Wenn Sie z.B. an WWF spenden möchten, sollten Sie Ihre Spende an den WWF Schweiz ausrichten, um von der Abzugsmöglichkeit zu profitieren.

Sie können übrigens auch Spenden oder Mitgliedsbeiträge an politische Parteien steuerlich absetzen. Ebenfalls abzugsfähig sind Spenden an den Bund, die Kantone, die Gemeinden oder deren Anstalten (z.B. ETH).

Woran erkenne ich eine solche steuerbefreite Organisation?

Gemeinnützige Organisationen

Steuerbefreite Organisationen mit gemeinnützigem Zweck können Sie beispielsweise am Zewo-Gütesiegel erkennen. Zewo ist eine Stiftung, die in Bezug auf Spenden geprüfte und vertrauenswürdige Organisationen mit dem Zewo-Gütesiegel auszeichnet. Spenden an eine Organisation mit Zewo-Gütesiegel sind steuerlich immer absetzbar. Es gibt aber auch Organisationen, die nicht auf der Zewo-Liste aufgeführt sind, aber dennoch zum Abzug berechtigen. Eine Möglichkeit, diese ausfindig zu machen, sind die Listen der kantonalen Steuerverwaltungen. Manche Kantone führen Listen von Organisationen mit ausschliesslich gemeinnützigem Zweck, die ihren Sitz in diesem Kanton haben (sehen Sie z.B. hier für den Kanton St. Gallen oder hier für den Kanton Luzern). Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit bzw. des öffentlichen Zwecks wird in der Regel auch von den anderen Kantonen akzeptiert.

Beispiel:

Sie wohnen in St. Gallen und möchten für «Wasser für Wasser» spenden. Sie wissen jedoch nicht, ob «Wasser für Wasser» – mit Sitz in Luzern – steuerbefreit ist. Um dies herauszufinden, können Sie die Liste mit den steuerbefreiten, gemeinnützigen Organisationen des Kantons Luzern aufrufen.

Es ist jedoch möglich, dass eine Organisation auf der kantonalen Liste nicht aufgeführt ist. Falls Sie die gewünschte Organisation weder auf der Zewo-Liste noch auf der kantonalen Liste finden, erkundigen Sie sich direkt bei der kantonalen Steuerverwaltung. Auf DeinAdieu finden Sie eine Auswahl an gemeinnützigen Organisationen.

Organisationen mit öffentlicher Zweckverfolgung

Wie erwähnt, können Sie auch Spenden absetzen, die an steuerbefreite Organisationen mit öffentlicher Zweckverfolgung gehen. Ein öffentlicher Zweck kann gegeben sein, wenn die Organisation Aufgaben übernimmt, die normalerweise vom Staat wahrgenommen werden. Ein Beispiel hierfür sind Privatschulen.

Organisationen, die nicht zum Abzug berechtigen

Es gibt Organisationen, die zwar steuerbefreit sind, bei denen Sie Ihre Spende aber nicht absetzen können. Der Grund dafür ist, dass die Organisation keine gemeinnützigen oder öffentlichen Zwecke verfolgt. Ein Beispiel sind Organisationen mit reinem Kultuszweck, wie religiöse Gemeinschaften. Spenden an solche Organisationen sind nur dann abzugsfähig, wenn sie daneben auch gemeinnützige oder öffentliche Zwecke verfolgen. Zudem muss sichergestellt sein, dass Ihre Spende für diesen gemeinnützigen oder öffentlichen Zweck bestimmt ist.

Welche Spenden sind steuerlich abzugsfähig?

Sachspenden

Klassischerweise wird in der Schweiz Geld gespendet. Den gespendeten Betrag können Sie in Ihrer Steuererklärung als Abzug angeben. Neben Geldspenden können Sie aber auch Sachspenden von den Steuern abziehen. Sachspenden können von Kleidung über Möbel bis hin zu Immobilien reichen. Allerdings müssen Sie den Marktwert Ihrer Spende nachweisen können (z.B. durch eine Quittung für kürzlich gekaufte Waren). Wenn Sie dies belegen, können Sie somit auch Sachspenden in Ihrer Steuererklärung angeben. Zeitspenden hingegen können Sie nicht absetzen. Wenn Sie z.B. ehrenamtlich für eine gemeinnützige Organisation tätig sind, können Sie die dafür aufgewendete Zeit in der Steuererklärung nicht berücksichtigen.

Mitglieds- und Gönnerbeiträge

In Bezug auf viele gemeinnützige Organisationen in der Schweiz ist der Mitglieds- oder Gönnerbeitrag steuerlich abzugsfähig. Dies nämlich dann, wenn er überwiegend Spendencharakter hat. Um Informationen zu einem Mitglieds- und Gönnerbeitrag zu erhalten, wenden Sie sich am besten direkt an die Organisation oder an die Steuerverwaltung.

Wie viel kann ich abziehen?

Spenden können Sie sowohl bei der Kantons- als auch bei der Bundessteuer berücksichtigen. Entscheidend für die Frage, in welcher Steuerperiode Sie die Spende berücksichtigen können, ist der Zeitpunkt der Zahlung.

Für die Steuern auf Bundesebene gibt es sowohl einen Mindest- als auch einen Höchstbetrag. So können Sie einerseits nur Spenden geltend machen, die in einem Steuerjahr insgesamt mindestens CHF 100 betragen. Andererseits ist der Abzug auf Spenden in Höhe von bis zu 20% des Nettoeinkommens beschränkt. Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien können Sie bis zu einem Betrag von CHF 10’100 abziehen. Auch juristische Personen können von einem Abzug profitieren. Dieser ist auf 20% des Reingewinns beschränkt.

Die Abzugsfähigkeit von Spenden auf kantonaler Ebene ist von Kanton zu Kanton verschieden. Daher gibt es je nach Kanton unterschiedliche Mindest- und Höchstbeträge. In vielen Kantonen bewegen sich die Mindest- und Höchstbeträge in einem ähnlichen Rahmen wie bei der Bundessteuer. Eine Übersicht, wie die einzelnen Kantone dies regeln, finden Sie beispielsweise auf der Website von Zewo.

Abschliessende Bemerkung

Täglich engagieren sich in der Schweiz mehrere Hundert Organisationen für gemeinnützige Zwecke. Diese Organisationen decken ein breites Spektrum an sozialen, kulturellen, umweltbezogenen und gesundheitsfördernden Zwecken ab. Wenn Sie mehr über einige dieser gemeinnützigen Organisationen erfahren möchten, finden Sie hier die wichtigsten Informationen.

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