Die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Viele Menschen in der Schweiz können mit ihren AHV- oder IV-Renten nicht ihre minimalen Lebenskosten decken. Hier sollen die Ergänzungsleistungen (EL) die finanziellen Lücken füllen. Dies wirft Fragen auf: Welche Arten von Ergänzungsleistungen gibt es? Und wer darf sie beziehen?
Vorrechte des Ehepartners
Durch das besondere Näheverhältnis der Ehegatten haben sich im Güter- und Erbrecht bestimmte Privilegien als sinnvoll bewiesen. Nicht nur erbt der überlebende Ehegatte „doppelt“. Es stehen ihm unter anderem auch Ansprüche auf Vorsorgeguthaben zu.
Immobilien im Pflegefall
Wird eine Person zum Pflegefall, ist für die Pflege mit hohen Kosten zu rechnen. Was geschieht, wenn das Einkommen zur Finanzierung der Pflegekosten nicht mehr ausreicht? Welche Rolle spielt dabei das Wohneigentum?
Versicherungen und ihre Bedeutung in der Vorsorge
Es gibt eine Vielzahl von Versicherungen – einige sollen der Abdeckung von Risiken und andere wiederum der Vorsorge dienen. Neben gesetzlich obligatorischen Versicherungen gibt es weitere, freiwillige Versicherungen (Lebensversicherungen). Nachfolgend ein kurzer Überblick.
Witwen und Witwer erhalten weniger Rente
Neben der Altersrente gibt es weitere Kategorien, wie die Invalidenrente, die Witwer-, Witwen-, bzw. Waisenrente oder die Leibrente. Je nach Art können Sie Ansprüche zu unterschiedlichen Zeitpunkten geltend machen. Eine sorgfältige Planung ist indessen unerlässlich.
Was wird aus den obligatorischen Vorsorgeguthaben?
Zu den obligatorischen Vorsorgeguthaben zählen jene aus der ersten und der zweiten Säule. Was genau mit diesen nach dem Ableben passiert, kann weitreichende finanzielle Folgen haben. Wir zeigen Ihnen im Folgenden das Wichtigste.
Gleichgeschlechtliche Paare müssen anders vorsorgen
Die eingetragene Partnerschaft ermöglicht gleichgeschlechtlichen Paaren eheähnliche Erbenstellungen. Durch letztwillige Verfügung oder Erbvertrag können überlebende Partner bessergestellt werden. Auch im Hinblick auf Erbschaftssteuern können sie profitieren.
Zusammensetzung der Erbmasse
Wenn ein Mensch stirbt, hinterlässt er unterschiedliche Gegenstände. Diese werden zunächst in einem Inventar geschätzt und bilden die Erbmasse (Nachlass). Bei Schwierigkeiten mit der Nachlassaufteilung kann es dazu kommen, dass gewisse Teile veräussert werden müssen.
Die Pensionskasse im Todesfall
Die Altersvorsorge in der Schweiz basiert auf dem 3-Säulen-Modell. Was geschieht mit dem Guthaben in der zweiten Säule, der Pensionskasse, im Todesfall mit und ohne hinterlassene Personen?