Was ist die Testierfähigkeit und was bedeutet sie?
Wer ein Testament verfassen oder als Erblasser einen Erbvertrag abschliessen möchte, muss testierfähig sein. Testierfähigkeit ist die Fähigkeit, erbrechtliche Handlungen gültig vorzunehmen. Dazu braucht es die Volljährigkeit und die Urteilsfähigkeit. Grundsätzlich wird die Testierfähigkeit vermutet.
Die Erbteilung – wer erbt wie viel?
Nach Eintritt eines Trauerfalls stellen sich oft unangenehme Fragen im Zusammenhang mit dem Erbe des Verstorbenen. Neben letztwilligen Verfügungen hilft die gesetzliche Erbfolge bei der Klärung weiter.
Der Erbvertrag – mehr Gestaltungsfreiheit & Sicherheit
Der Erbvertrag ist neben dem Testament die zweite, weniger gebräuchliche Verfügungsform. Er hat einige Besonderheiten, mit denen in bestimmten Situationen mehr Gestaltungsfreiheit, aber auch mehr (Rechts-)Sicherheit für die Vertragsparteien geschaffen werden kann.
Kann ich beim Erbvorbezug die Ausgleichungspflicht übergehen?
Gewisse Zuwendungen, die ein Erblasser oder eine Erblasserin den Erbberechtigten zu Lebzeiten ausrichtet, unterstehen einer Ausgleichungspflicht. Sie müssen bezogene Leistungen im Erbgang zurückgeben oder auf ihren Erbanteil anrechnen lassen. Was Sie unternehmen können, um Ausgleichungspflichten abzumildern oder zu vermeiden, zeigen wir Ihnen im folgenden Beitrag auf.
Ab welchem Moment ist ein Erbverzicht gültig?
Der Erbverzichtsvertrag ist ein eigenartiges Konstrukt, da er sowohl zu Lebzeiten wie auch nach dem Ableben eines Erblassers Wirkungen entfaltet. Es handelt sich um eine Verfügung von Todes wegen, die bereits vor dem Eintritt des Erbfalls Bindungswirkungen entfalten kann.
Mögliche Probleme beim Vermachen eines Testaments
Das Erstellen eines Testaments ist für den willensgemässen Erbgang unerlässlich. Derweil können aber auch Probleme bei der Erstellung auftreten. Diese treten oft nach dem Ableben des Erblassers zutage, weshalb im Vorhinein die Richtigkeit geprüft werden sollte.
Das handschriftliche Testament
Es ist einfach und günstig erstellt: das handschriftliche Testament. Nicht nur wegen der Einfachheit zur Aktualisierung erfreut es sich in der Schweiz grosser Beliebtheit. Es kann wahlweise daheim oder durch eine kantonale Amtsstelle aufbewahrt werden.
Die Anfechtung des Testaments
Grundsätzlich kann ein Erblasser frei über sein Vermögen verfügen. Wenn jedoch ein Mangel am Testament haftet, kann ein Erbe das Testament anfechten. Dies ist bspw. bei der fehlenden Urteilsfähigkeit des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserstellung der Fall.
Wo kein Kläger, da kein Richter?
Das Privatrecht ist eines der wichtigsten Rechtsgebiete für die Abwicklung von Erbfällen. Dabei gibt es zwei wichtige Grundsätze, die womöglich einschlägig sein können. Den Regelfall stellt die Anfechtbarkeit dar, als Ausnahme kommt die Nichtigkeit zum Zug.