Ehe für alle – die gleichgeschlechtliche Ehe und ihre rechtlichen Folgen
Nach Annahme der Referendumsvorlage «Ehe für alle» trat das Gesetz per 1. Juli 2022 in Kraft. Gleichgeschlechtliche Paare können somit neu heiraten. Welche Neuerungen sich daraus für Familienplanung und Vorsorge ergeben, zeigen wir in diesem Artikel auf.
Ehegatten bestmöglich absichern
Eheleute sind grundsätzlich berechtigt am Vermögen des jeweils anderen Ehepartners. In welchem Umfang bestimmt sich meist durch den gewählten Güterstand. Neben der Wahl eines solchen, stehen Ehegatten auch Nutzniessungsrechte zur gegenseitigen Absicherung zur Verfügung.
Vorrechte des Ehepartners
Durch das besondere Näheverhältnis der Ehegatten haben sich im Güter- und Erbrecht bestimmte Privilegien als sinnvoll bewiesen. Nicht nur erbt der überlebende Ehegatte „doppelt“. Es stehen ihm unter anderem auch Ansprüche auf Vorsorgeguthaben zu.
Die Ehe für alle kommt – was ändert sich?
Am 26. September 2021 haben die Schweizer Stimmberechtigten die Referendumsvorlage «Ehe für alle» unerwartet deutlich angenommen. Welche Neuerungen sich daraus für Familienplanung und Vorsorge ergeben, zeigen wir in diesem Artikel auf.
In welchen Situationen ist ein Erbverzicht sinnvoll?
Ein Erbverzicht kann in gewissen Familienkonstellationen angezeigt sein. Verschiedene Möglichkeiten mit unterschiedlichen Akteuren sind möglich. So können nicht nur Kinder den überlebenden Ehegatten begünstigen, sondern auch vice versa. Auch ein Erbauskauf ist denkbar.
Scheidung: Ist mein Testament weiterhin gültig?
Grundsätzlich wirkt sich erst die rechtskräftige Scheidung auf die Stellung der Ex-Ehegatten aus. Das neue Erbrecht bringt womöglich Änderungen mit sich. Wollen Sie sich trotz Scheidung gegenseitig absichern, so ist dies mittels Ehevertrag oder Testament möglich.
Vertragliche Möglichkeiten im Erb- und Eherecht
Die gesetzlichen Bestimmungen passen selten zu individuellen Familien- und Vermögenssituationen. Daher kann ein Ehe- oder Erbvertrag für eine passendere Ausgestaltung der persönlichen Verhältnisse sinnvoll sein.
Das Ehegüterrecht verheirateter Erblasser
Nach dem Ableben eines Ehegatten wird deren Nachlass aufgelöst. Nach einer güterrechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Ehepaar entsteht die Erbmasse. Diese kann nach gesetzlichen Vorschriften oder aber auch nach gewillkürter Erbfolge vererbt werden.