Testament, Pflichtteile und Verfügungen bei Ehescheidung
Mit der Erbrechtsrevision 2023 gab es mehrere Änderungen im Erbrecht der Ehegatten. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört, dass unter bestimmten Voraussetzungen Pflichtteilsansprüche und Verfügungen von Todes wegen bereits vor Abschluss des Scheidungsverfahrens wegfallen bzw. unwirksam werden können.
Wie erstelle ich ein Testament, wenn ich verheiratet bin und Kinder habe?
In dieser Beitragsreihe zeigen wir Ihnen, wie Ihr Testament je nach Familienkonstellation aussehen könnte. Hier stellen wir ein Beispiel-Testament für ein verheiratetes Ehepaar mit Kindern vor.
Wie erstelle ich ein Testament, wenn ich verheiratet und kinderlos bin?
In dieser Beitragsreihe zeigen wir Ihnen, wie Ihr Testament je nach Familienkonstellation aussehen könnte. Hier stellen wir ein Beispiel-Testament für ein verheiratetes Paar ohne Kinder vor.
Erbrechtsrevision – Eltern verlieren Pflichtteilsschutz
Durch die Revision des Erbrechts, welche am 1. Januar 2023 in Kraft trat, wird der Pflichtteilsschutz für die Eltern abgeschafft. Gleichwohl kann der Erblasser diese bedenken, wenn er dies möchte. Andererseits erhält er so mehr Freiheiten, selber über seinen Nachlass zu bestimmen.
Erbrechtsrevision – Chancen für eingesetzte Erben und NGOs
Im Schweizer Erbrecht gibt es einen Pflichtteilsschutz für nahestehende Personen, Nachkommen und Ehegatten. Der Erblasser wird dadurch in seiner Verfügungsfreiheit eingeschränkt. Auch die Hürden für eine Enterbung sind in der Schweiz hoch. Durch die Reduktion der Pflichtteile im Rahmen der Erbrechtsrevision, welche am 1. Januar 2023 in Kraft trat, erhalten Erblasser mehr Freiheiten.
Erbrechtsrevision – Altes Testament ungültig?
Welche Auswirkungen hat die Schweizer Erbrechtsrevision auf bestehende Testamente? In diesem Beitrag erfahren Sie mehr dazu.
Der Verwandtschaftsgrad ist entscheidend …
… für einige Zusammenhänge in Bezug auf die Nachlassabwicklung. Nicht nur der Erbteil wird von der Stellung in der Familie beeinflusst, auch der geschützte Pflichtteil und die Erbschaftssteuer können variieren. Die neue Erbrechtsrevision ist im Auge zu behalten.
Vererben ohne Testament – das Parentel-System
Grösstenteils kann jede Person in einer letztwilliger Verfügung seinen Nachlass und die Erbenstellung regeln. Tut sie dies nicht, so kommt die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung. Diese unterscheidet unterschiedliche „Kreise“ von Erbberechtigten.
Überlebenden Ehepartner begünstigen
Beim Ableben eines Elternteils haben die Kinder im Normalfall Anspruch auf einen Teil der Erbmasse. Durch die Meistbegünstigung oder die Nutzniessung kann man dagegen, sofern dies nicht passt, den überlebenden Ehegatten begünstigen.