Testament, Pflichtteile und Verfügungen bei Ehescheidung
Mit der Erbrechtsrevision 2023 gab es mehrere Änderungen im Erbrecht der Ehegatten. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört, dass unter bestimmten Voraussetzungen Pflichtteilsansprüche und Verfügungen von Todes wegen bereits vor Abschluss des Scheidungsverfahrens wegfallen bzw. unwirksam werden können.
Erbunwürdigkeit
Ein fremdes Testament vernichten oder den Tod eines Erblassers herbeiführen – beides sind Beispiele, die zur Erbunwürdigkeit führen können. Dieser Beitrag befasst sich mit Fragen rund um die Erbunwürdigkeit, welche von der Enterbung abzugrenzen ist.
Enterben – leichter gesagt als getan
Manchmal wird man von gewissen Menschen so stark enttäuscht, dass die Vererbung des eigenen Nachlasses an diese Personen unangemessen erscheint. Während Sie gesetzliche Erben enterben können, ist dies bei Pflichtteilserben sehr schwierig.
Sein Kind enterben – ist das überhaupt möglich?
Sein Kind enterben: Die Regeln dazu sind sehr strikt und lassen dem Erblasser oft nur die Möglichkeit, seine Kinder auf den Pflichtteil zu setzen. Unmöglich ist es aber nicht. Keinen Kontakt zu pflegen wird aber nicht ausreichen.
Bei Schulden: Erbe ausschlagen oder annehmen?
Viele Personen hinterlassen bei ihrem Ableben nicht nur ein Vermögen, sondern auch Schulden. Damit Sie als Erbe oder Erbin trotzdem an das Ihnen rechtmässig zustehende Geld gelangen, gibt es unterschiedliche Massnahmen, die Sie ergreifen können.