Erbschaftsklage und Vermächtnisklage: Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Erbstreitigkeiten sind nicht nur emotional belastend, sondern können auch sehr teuer werden. Die Kosten eines Gerichtsverfahrens können sich schnell summieren. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Kosten auf Sie zukommen können.
Erbschaftsklage und Vermächtnisklage – wann kommen sie zum Einsatz?
Erbschaftsklage, Vermächtnisklage oder Erbteilungsklage. Im Erbrecht gibt es eine Vielzahl von Fachbegriffen. Dies kann verwirrend sein. In diesem Beitrag erläutern wir die Erbschafts- und Vermächtnisklage anhand von Beispielen und grenzen sie von der Erbteilungsklage ab.
Die Erbberechtigung und der Erbschein
Am Erben eines Erblassers sind meist unterschiedliche Akteure berechtigt. Diese kann man durch Gesetz oder Verfügung von Todes wegen ermitteln. Wer nachlassberechtigt ist, hat dies mittels Erbschein zu beweisen. Wie man diesen erlangt, ist kantonal unterschiedlich geregelt.
Die Erbengemeinschaft – wann und wozu?
Gibt es in einem Erbgang mehrere Erbinnen und Erben, so erhalten diese mit dem Tod des Erblassers den Nachlass zu Gesamteigentum. Sie bilden bis zur Teilung eine Erbengemeinschaft. Was das für Sie bedeutet, wird in diesem Artikel erläutert.
Ich habe keine Nachkommen – wer erbt?
Hat ein Erblasser keine Nachkommen, so begünstigt das Gesetz andere Verwandte des Verstorbenen. Daneben können Sie selbst Erben einzusetzen. Für die Besorgung der letzten Geschäfte des Erblassers empfehlen wir, eine*n Willensvollstrecker*in zu beauftragen.
Wie läuft eine Erbteilung ab?
Vor einem Erbgang werden alle Vermögensgegenstände inventarisiert und die Erbansprüche ermittelt. Um diese entsprechend dem Willen des Erblassers aufzuteilen, bestehen einige Hilfestellungen. Es ist besonders darauf zu achten, dass das Erbe nicht an Wert einbüsst.