Erbschaft an Minderjährige
Kann man an minderjährige Personen vererben? Und wie kommen Minderjährige überhaupt zu einer Erbschaft? Dies erklären wir im folgenden Beitrag.
Erbschaft und Vorsorge – wen wie einbinden?
Am Erbgang sind je nach Wille des Erblassers unterschiedlichste Parteien beteiligt. Es ist daher sinnvoll, schon frühzeitig mit ihnen über die Nachlassplanung zu sprechen und sinnvolle Lösungen zu finden. Dafür stehen Ihnen Fachpersonen beratend zur Seite.
Pflichtteile und freie Quote: 3 Beispiele.
Der einem Erben zustehende Erbteil bestimmt sich über die gesetzliche Erbfolge oder über eine Verfügung des Erblassers (Testament). Will der Erblasser selber verfügen, hat er das Pflichtteilsrecht zu beachten. Über die verfügbare Quote kann er nach Belieben verfügen.
Nutzniessung – Nutzung ohne Eigentum
Die Nutzniessung gibt Ihnen das Recht, einen Vermögenswert zu nutzen und die Früchte zu behalten. Trotzdem bleibt das Eigentum am Vermögenswert beim Überträger. Besonders Ihren Ehegatten können Sie mit der Nutzniessung begünstigen.
Die gesetzliche Erbfolge in der Schweiz
Das Zivilgesetzbuch enthält für Personen, welche zeit ihres Lebens ihren Nachlass nicht regeln, eine Lösung: die gesetzliche Erbfolge. Sollte Ihnen diese Regelung nicht passen, können Sie im Rahmen des Erlaubten Abweichungen vornehmen.
Grundbegriffe rund um den Erbteil
Je nach Verwandtschaftsgrad stehen den Erben unterschiedliche Anteile am Erbe zu. Das Parentel-System ist in der Schweiz ausschlaggebend, sofern keine letztwillige Verfügung getroffen worden ist. Unabhängig davon sind Pflichtteile immer zu beachten.
Sein Kind enterben – ist das überhaupt möglich?
Sein Kind enterben: Die Regeln dazu sind sehr strikt und lassen dem Erblasser oft nur die Möglichkeit, seine Kinder auf den Pflichtteil zu setzen. Unmöglich ist es aber nicht. Keinen Kontakt zu pflegen wird aber nicht ausreichen.
Erbverzicht und Ausschlagung
Für die Erben besteht zwar keine Pflicht, aber ein Recht, eine Erbschaft anzunehmen. Sie können diese aber auch zu Lebzeiten des Erblassers mittels Erbverzichts ablehnen. Bei einem überschuldeten Nachlass empfehlen wir die Ausschlagung der Erbschaft.
Erbschaft: Die Aufteilung des Erbes
Nach dem Tod des Erblassers muss geklärt werden, wer erbberechtigt ist. Der Nachlass wird anschliessend bestimmt und unter den Erben aufgeteilt. Gestützt auf die Anordnung des Erblassers im Testament teilt der Willensvollstrecker die Erbschaft.