Bill Gates‘ Microsoft Software vererben: Wie?
Zuvor ist festzuhalten, dass Immaterialgüter etwas anderes sind als Gegenstände von ideellem Wert, welche im Erbgang eine vermögensrechtlich untergeordnete Rolle spielen. Solche Gegenstände sind bspw. Fotoalben der Familie, persönliche Andenken oder Gebrauchsgegenstände eines Erblassers bzw. einer Erblasserin, die nur pro memoria verzeichnet und den interessierten Erben oft direkt herausgegeben werden.
Erbenvertretung für Erbengemeinschaften
Grundsätzlich muss jeder Erbende einem Beschluss der Erbengemeinschaft zustimmen. Die Erben können jedoch die Einsetzung eines Erbenvertreters beantragen. Dieser vertritt die Erbengemeinschaft und kann so auch bei Uneinigkeiten der Erbengemeinschaft Entscheidungen treffen.
Viel Geld verlieren ist für Erben kein Muss
Erben erhalten sowohl Vermögenswerte als auch Schulden des Erblassers. Damit diese einen möglichst effizienten Weg zu den Begünstigen finden, stehen einige Hilfsmittel zur Verfügung. Besonders in Steuersachen empfehlen wir, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Erbschaft: Die Aufteilung des Erbes
Nach dem Tod des Erblassers muss geklärt werden, wer erbberechtigt ist. Der Nachlass wird anschliessend bestimmt und unter den Erben aufgeteilt. Gestützt auf die Anordnung des Erblassers im Testament teilt der Willensvollstrecker die Erbschaft.
Die Erbteilung zügig abschliessen
Vor einer Erbteilung gibt es einiges zu beachten. Sinnvoll ist daher die Einsetzung eines Willensvollstreckers sowie Erbenvertreters. Grundsätzlich hat jeder Erbe Anspruch auf eine Teilung. Diese ist aber erst sinnvoll, wenn die gesamte Nachlasssumme fest steht.
Die Anfechtung des Testaments
Grundsätzlich kann ein Erblasser frei über sein Vermögen verfügen. Wenn jedoch ein Mangel am Testament haftet, kann ein Erbe das Testament anfechten. Dies ist bspw. bei der fehlenden Urteilsfähigkeit des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserstellung der Fall.
Wie läuft eine Erbteilung ab?
Vor einem Erbgang werden alle Vermögensgegenstände inventarisiert und die Erbansprüche ermittelt. Um diese entsprechend dem Willen des Erblassers aufzuteilen, bestehen einige Hilfestellungen. Es ist besonders darauf zu achten, dass das Erbe nicht an Wert einbüsst.
Die erbrechtliche Auseinandersetzung
Nach dem Ableben einer Person steht die Teilung des Erbes an. Die Berechtigten bilden eine Erbengemeinschaft, in welcher sie anderweitige Entscheidungen treffen können. Gewisse Grundsätze in der Teilung der Erbschaft sind aber zwingend einzuhalten.
Bank und Post benachrichtigen im Todesfall
Beim Tod eines Erblassers müssen Sie die verstorbene Person bei allen Institutionen und Banken abmelden. Auch die Post ist über den Todesfall zu informieren. Wir empfehlen Ihnen, ein Bankkonto für die Abwicklung des Nachlasses zu belassen.