Pflichtteile und freie Quote: 3 Beispiele.
Der einem Erben zustehende Erbteil bestimmt sich über die gesetzliche Erbfolge oder über eine Verfügung des Erblassers (Testament). Will der Erblasser selber verfügen, hat er das Pflichtteilsrecht zu beachten. Über die verfügbare Quote kann er nach Belieben verfügen.
Grundbegriffe rund um den Erbteil
Je nach Verwandtschaftsgrad stehen den Erben unterschiedliche Anteile am Erbe zu. Das Parentel-System ist in der Schweiz ausschlaggebend, sofern keine letztwillige Verfügung getroffen worden ist. Unabhängig davon sind Pflichtteile immer zu beachten.
Mit der Teilungsvorschrift den Oldtimer dem Sohn vermachen
Teilungsvorschriften geben dem Erblasser die Möglichkeit, den Erben bestimmte Gegenstände zuzuweisen. Einigen sich die Erben auf eine alternative Erbteilung, können sie die Anordnungen des Erblassers umgehen. Teilungsvorschriften sind von Vermächtnissen abzugrenzen.