Erbenvertretung für Erbengemeinschaften
Grundsätzlich muss jeder Erbende einem Beschluss der Erbengemeinschaft zustimmen. Die Erben können jedoch die Einsetzung eines Erbenvertreters beantragen. Dieser vertritt die Erbengemeinschaft und kann so auch bei Uneinigkeiten der Erbengemeinschaft Entscheidungen treffen.
Viel Geld verlieren ist für Erben kein Muss
Erben erhalten sowohl Vermögenswerte als auch Schulden des Erblassers. Damit diese einen möglichst effizienten Weg zu den Begünstigen finden, stehen einige Hilfsmittel zur Verfügung. Besonders in Steuersachen empfehlen wir, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Erbschaft: Die Aufteilung des Erbes
Nach dem Tod des Erblassers muss geklärt werden, wer erbberechtigt ist. Der Nachlass wird anschliessend bestimmt und unter den Erben aufgeteilt. Gestützt auf die Anordnung des Erblassers im Testament teilt der Willensvollstrecker die Erbschaft.
Die Erbteilung zügig abschliessen
Vor einer Erbteilung gibt es einiges zu beachten. Sinnvoll ist daher die Einsetzung eines Willensvollstreckers sowie Erbenvertreters. Grundsätzlich hat jeder Erbe Anspruch auf eine Teilung. Diese ist aber erst sinnvoll, wenn die gesamte Nachlasssumme fest steht.
Testamentseröffnung und Erbschein
Nach einem Todesfall kommt es zur Testamentseröffnung durch die kantonalen Behörden. Danach sichert die kantonale Behörde die Erbschaft und stellt die Erbscheine aus. Diese berechtigen die Erben provisorisch am Nachlass.
Öffentliches Inventar – Die Bilanz der Verstorbenen
Durch den Tod eines Menschen wird die Erbteilung eingeleitet. Da die finanzielle Lage des Verstorbenen oft unklar ist, hilft ein öffentliches Inventar. Dieses erleichtert Entscheidungen bezüglich der Erbmasse und verschafft Klarheit über deren Zusammensetzung.
Mit der Teilungsvorschrift den Oldtimer dem Sohn vermachen
Teilungsvorschriften geben dem Erblasser die Möglichkeit, den Erben bestimmte Gegenstände zuzuweisen. Einigen sich die Erben auf eine alternative Erbteilung, können sie die Anordnungen des Erblassers umgehen. Teilungsvorschriften sind von Vermächtnissen abzugrenzen.
Vererben – was bedeutet das alles?
Ein Erbgang scheint in der Theorie ein gängiges Prozedere darzustellen. In der Praxis erweist er sich aber häufig als komplex. Grundsätzlich steht der Erblasserwille im Zentrum, welchem besonders bei der Anspruchsberechnung Beachtung geschenkt werden sollte.
Der Nachlass – wie setzt er sich zusammen?
Nach einem Todesfall muss der Wert des Nachlasses ermittelt werden. Dafür stellt man die Vermögenswerte des Erblassers seinen Schulden und Verpflichtungen gegenüber. Der Überschuss bildet dann den Nachlass, auf den Sie unter Umständen noch eine Steuer bezahlen müssen.