Über zwei Generationen vererben mittels Nacherben
Mittels Nacherbeneinsetzung können Sie eine bestimmte Person begünstigen. Weiter ist es dadurch möglich, ein gewisses Mass an Kontrolle darüber zu behalten, was längerfristig mit den Vermögenswerten passiert. Besonders in Patchwork-Familien ist diese Möglichkeit sinnvoll.
Vertragliche Möglichkeiten im Erb- und Eherecht
Die gesetzlichen Bestimmungen passen selten zu individuellen Familien- und Vermögenssituationen. Daher kann ein Ehe- oder Erbvertrag für eine passendere Ausgestaltung der persönlichen Verhältnisse sinnvoll sein.
Die güterrechtliche Auseinandersetzung
Bevor es zur erbrechtlichen Auseinandersetzung kommen kann, muss die Erbmasse bestimmt werden. Bei Verheirateten ist demnach immer zuerst die güterrechtliche Auseinandersetzung vorzunehmen. Hierbei ist der Güterstand der Eheleute entscheidend.
In einer Patchwork-Familie richtig (ver-)erben
Die gesetzliche Erbfolge des schweizerischen Erbrechts berücksichtigt Familienkonstellationen wie die der Patchwork-Familien nur indirekt. Damit alle Familienmitglieder, welche Sie begünstigen möchten, etwas erhalten, können Sie eine letztwillige Verfügung errichten.
Die Wiederverheiratung und deren Konsequenzen
Wenn Kinder zugunsten des überlebenden Elternteils auf ihren Erbteil verzichten, lohnt es sich, im Erbvertrag eine Klausel für den Fall einer Wiederverheiratung einzubauen. So lässt sich das Familienvermögen wahren. Langfristig profitieren die Kinder trotzdem.
Wie kann ich gültig über meinen Nachlass verfügen?
Um ein gültiges Rechtsgeschäft einzugehen, sind gewisse Anforderungen einzuhalten. Beim Testament muss lediglich der Erblasser verfügungsfähig sein, beim Erbvertrag dagegen alle Vertragsparteien. Unabhängig davon sind die Form und der Inhalt zu beachten.
Vererbung durch Vertrag
Bei einem Erbgang kommen nicht nur gesetzliche Regelungen zur Anwendung. Um bestmöglich zu vererben, steht ablebenden Personen auch die Möglichkeit einer vertraglichen Vereinbarung offen. Je nach Vertragsart erreichen Sie damit einen anderen Zweck.
Auflage, Bedingung und Befristung im Testament
Eine erbrechtliche Zuwendung ist selten vorbehaltlos geschuldet. Im Gegenteil: Der Erblasser kann das Erbe mit Auflagen, Bedingungen und Befristungen versehen. So kann er Erbansprüche individualisieren und seinem letzten Willen Geltung verschaffen.
Was müssen Partner im Konkubinat bedenken?
Grundsätzlich erben Konkubinatspartner nicht von Gesetzes wegen. Umso wichtiger ist es, sich richtig und genug früh vertraglich abzusichern. In einem Erbvertrag können viele Umstände geregelt und auch Stief- und Pflegekinder berücksichtigt werden.