Politische Diskussion: Sollten Erbinnen und Erben Ergänzungsleistungen zurückzahlen müssen?
Erst im Januar 2021 ist die letzte Reform der Ergänzungsleistungen (EL) in Kraft getreten. Diese EL-Reform führte ein, dass Erben von EL-beziehenden Erblassern ab einer Erbschaft von mehr als CHF 40’000 rückerstattungspflichtig seien. Diese Neuerung sorgt für Unzufriedenheit in der Politik. Bereits kurz nach ihrem Inkrafttreten wird darüber diskutiert, die Rückerstattungspflicht wieder rückgängig zu machen.
Erbvorbezug: Was muss ich beachten?
Der Erbvorbezug bietet der älteren Generation die Möglichkeit, die jüngere Generation bereits zu Lebzeiten finanziell zu unterstützen. Doch der Erbvorbezug birgt, ohne genügend Vorbereitung, auch Potenzial für Erbstreitigkeiten. Lesen Sie hier, auf was sie achten sollten.
Die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Viele Menschen in der Schweiz können mit ihren AHV- oder IV-Renten nicht ihre minimalen Lebenskosten decken. Hier sollen die Ergänzungsleistungen (EL) die finanziellen Lücken füllen. Dies wirft Fragen auf: Welche Arten von Ergänzungsleistungen gibt es? Und wer darf sie beziehen?