Die gesetzliche Erbfolge in der Schweiz
Das Zivilgesetzbuch enthält für Personen, welche zeit ihres Lebens ihren Nachlass nicht regeln, eine Lösung: die gesetzliche Erbfolge. Sollte Ihnen diese Regelung nicht passen, können Sie im Rahmen des Erlaubten Abweichungen vornehmen.
Kann man Geschwister ungleich behandeln?
Verstirbt jemand, ohne eine Verfügung von Todes wegen zu hinterlassen, gilt die gesetzliche Erbfolge des ZGB. Die Erbberechtigung bestimmt sich nach dem Verwandtschaftsgrad der infrage kommenden Personen zum Erblasser. Mit der Erbrechtsrevision stehen Änderungen an.
Das Ehegüterrecht verheirateter Erblasser
Nach dem Ableben eines Ehegatten wird deren Nachlass aufgelöst. Nach einer güterrechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Ehepaar entsteht die Erbmasse. Diese kann nach gesetzlichen Vorschriften oder aber auch nach gewillkürter Erbfolge vererbt werden.
Ich habe keine Nachkommen – wer erbt?
Hat ein Erblasser keine Nachkommen, so begünstigt das Gesetz andere Verwandte des Verstorbenen. Daneben können Sie selbst Erben einzusetzen. Für die Besorgung der letzten Geschäfte des Erblassers empfehlen wir, eine*n Willensvollstrecker*in zu beauftragen.
Wie läuft eine Erbteilung ab?
Vor einem Erbgang werden alle Vermögensgegenstände inventarisiert und die Erbansprüche ermittelt. Um diese entsprechend dem Willen des Erblassers aufzuteilen, bestehen einige Hilfestellungen. Es ist besonders darauf zu achten, dass das Erbe nicht an Wert einbüsst.
„Hilfe, ich erbe Schulden!“ – Das Erbe ausschlagen
Manche Menschen leben auf grossem Fuss. Zu gross, wie sich nach deren Tod oft herausstellt. So erben die Nachkommen einen Schuldenberg. Wird dieser nicht rechtzeitig entdeckt und das Erbe ausgeschlagen, können die Erben in Teufels Küche geraten.