Die Erbteilung – wer erbt wie viel?
Nach Eintritt eines Trauerfalls stellen sich oft unangenehme Fragen im Zusammenhang mit dem Erbe des Verstorbenen. Neben letztwilligen Verfügungen hilft die gesetzliche Erbfolge bei der Klärung weiter.
Enterben – leichter gesagt als getan
Manchmal wird man von gewissen Menschen so stark enttäuscht, dass die Vererbung des eigenen Nachlasses an diese Personen unangemessen erscheint. Während Sie gesetzliche Erben enterben können, ist dies bei Pflichtteilserben sehr schwierig.
Das Ehegüterrecht verheirateter Erblasser
Nach dem Ableben eines Ehegatten wird deren Nachlass aufgelöst. Nach einer güterrechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Ehepaar entsteht die Erbmasse. Diese kann nach gesetzlichen Vorschriften oder aber auch nach gewillkürter Erbfolge vererbt werden.
Wie läuft eine Erbteilung ab?
Vor einem Erbgang werden alle Vermögensgegenstände inventarisiert und die Erbansprüche ermittelt. Um diese entsprechend dem Willen des Erblassers aufzuteilen, bestehen einige Hilfestellungen. Es ist besonders darauf zu achten, dass das Erbe nicht an Wert einbüsst.
„Hilfe, ich erbe Schulden!“ – Das Erbe ausschlagen
Manche Menschen leben auf grossem Fuss. Zu gross, wie sich nach deren Tod oft herausstellt. So erben die Nachkommen einen Schuldenberg. Wird dieser nicht rechtzeitig entdeckt und das Erbe ausgeschlagen, können die Erben in Teufels Küche geraten.