Was ist ein Güterstand? Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft und Gütertrennung kurz erklärt
Im Schweizer Güterrecht ist vom ordentlichen und ausserordentlichen Güterstand die Rede – doch was ist ein Güterstand überhaupt? Welche Güterstände bestehen, und inwiefern kann man diese mit einem Ehevertrag anpassen? Dieser Artikel bietet einen Überblick und erklärt die drei Güterstände der Errungenschaftsbeteiligung, der Gütergemeinschaft und der Gütertrennung.
Die Berechnung der Errungenschaft
Vor der Berechnung des Nachlasses findet die güterrechtliche Auseinandersetzung statt. Diese ist für den Start des Erbgangs unerlässlich. Als Resultat der Errungenschaftsberechnung entsteht der sogenannte Vorschlag. Dieser wird hälftig zwischen den Ehegatten aufgeteilt.
Wechsel zur Gütergemeinschaft
Der reguläre Güterstand zweier Ehegatten ist die Errungenschaftsbeteiligung. Durch Übereinkunft kann die Gütergemeinschaft oder die Gütertrennung vereinbart werden. Je nach (vertraglicher) Ausgestaltung kann es zu Konsequenzen im Erbgang kommen.
Vertragliche Möglichkeiten im Erb- und Eherecht
Die gesetzlichen Bestimmungen passen selten zu individuellen Familien- und Vermögenssituationen. Daher kann ein Ehe- oder Erbvertrag für eine passendere Ausgestaltung der persönlichen Verhältnisse sinnvoll sein.
In einer Patchwork-Familie richtig (ver-)erben
Die gesetzliche Erbfolge des schweizerischen Erbrechts berücksichtigt Familienkonstellationen wie die der Patchwork-Familien nur indirekt. Damit alle Familienmitglieder, welche Sie begünstigen möchten, etwas erhalten, können Sie eine letztwillige Verfügung errichten.
Der Ehevertrag
Vor und auch nach der Eheschliessung können Eheleute einen Ehevertrag eingehen. Darin können sie ihren Güterstand regeln. Auch einzelne Vermögenswerte sind als Teil eines Ehevertrages aufnehmbar. Als Formerfordernis wird die öffentliche Beurkundung verlangt.