Ausgleichungspflicht und ihre Bedeutung für die Erbschaft
Nicht in wenigen Familien gibt es aufgrund von Erbstreitereien böses Blut. Damit alle Erbenden gleich behandelt werden, schreibt das Gesetz u. a. die Ausgleichung vor. Was die Ausgleichung genau ist und welche Regeln für wen gelten, erfahren Sie hier.
Enterben – leichter gesagt als getan
Manchmal wird man von gewissen Menschen so stark enttäuscht, dass die Vererbung des eigenen Nachlasses an diese Personen unangemessen erscheint. Während Sie gesetzliche Erben enterben können, ist dies bei Pflichtteilserben sehr schwierig.
Mit der Herabsetzungsklage den Pflichtteil wiederherstellen
Jede Person kann im erlaubten Rahmen über ihren Nachlass frei entscheiden. Verletzt sie allerdings Ihren geschützten Pflichtteil, so können Sie gemäss Schweizer Erbrecht eine Herabsetzungsklage erheben. Bei einem erfolgreichen Ausgang wird mit dieser Klage Ihr Pflichtteil wiederhergestellt.
Vorrechte des Ehepartners
Durch das besondere Näheverhältnis der Ehegatten haben sich im Güter- und Erbrecht bestimmte Privilegien als sinnvoll bewiesen. Nicht nur erbt der überlebende Ehegatte „doppelt“. Es stehen ihm unter anderem auch Ansprüche auf Vorsorgeguthaben zu.
Die Anfechtung des Testaments
Grundsätzlich kann ein Erblasser frei über sein Vermögen verfügen. Wenn jedoch ein Mangel am Testament haftet, kann ein Erbe das Testament anfechten. Dies ist bspw. bei der fehlenden Urteilsfähigkeit des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserstellung der Fall.
Die Schenkung – eine Alternative zur Erbschaft?
Die Schenkung – ein Fluch und Segen zugleich. Ihr Vater verstirbt, und Ihre Mutter fängt an Menschen zu beschenken: ein Auto für die Nachbarstochter, eine Reise für die beste Freundin. Als Erben bekommen Sie noch einen Batzen Geld. Sie fürchten sich. Was können Sie tun?