Ich habe keine Nachkommen – wer erbt?
Hat ein Erblasser keine Nachkommen, so begünstigt das Gesetz andere Verwandte des Verstorbenen. Daneben können Sie selbst Erben einzusetzen. Für die Besorgung der letzten Geschäfte des Erblassers empfehlen wir, eine*n Willensvollstrecker*in zu beauftragen.
Die Neuerung des KESB-Gesetz
Das veraltete Kindes- und Erwachsenenschutzrecht von 1907 wurde 2013 einer Neuerung unterzogen. Dieses hat für weitaus mehr Selbstbestimmung gesorgt. So sollen Kinder und Jugendliche neuerdings stärker in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.
Wer kennt den richtigen Zeitpunkt zum sterben?
Die Mutter schreibt ihrem Sohn: «Jeden Morgen, wenn ich erwache, ärgere ich mich, dass ich nicht gestorben bin.» Das tut weh. Zu wissen, die geliebte Mutter steht jeden Tag verärgert auf. Sie beginnt den Tag mit Verdruss. Und der Sohn kann nicht bei ihr sein.