1. April 2025

Politische Diskussion: Sollten Erbinnen und Erben Ergänzungsleistungen zurückzahlen müssen?

Erst im Januar 2021 ist die letzte Reform der Ergänzungsleistungen (EL) in Kraft getreten. Diese EL-Reform führte ein, dass Erben von EL-beziehenden Erblassern ab einer Erbschaft von mehr als CHF 40’000 rückerstattungspflichtig seien. Diese Neuerung sorgt für Unzufriedenheit in der Politik. Bereits kurz nach ihrem Inkrafttreten wird darüber diskutiert, die Rückerstattungspflicht wieder rückgängig zu machen.