Vertretung bei Urteilsunfähigkeit und Handlungsunfähigkeit
Grundsätzlich können erwachsene Personen über alltägliche und wichtige Entscheidungen in ihrem Leben selbst befinden. Wenn die Urteilsfähigkeit durch Krankheiten oder andere geistige Beeinträchtigungen eingeschränkt wird, kann eine Vertretung notwendig werden.
Unterschied zwischen Vollmacht und Patientenverfügung
Vollmacht und Patientenverfügung substituieren einander nicht. Eine Vollmacht erlischt, wenn die ausstellende Person nicht mehr urteilsfähig sein sollte. Die Patientenverfügung legt medizinische Massnahmen für den Fall der Urteilsunfähigkeit fest und behält daher ihre Gültigkeit.
Patientenverfügung – was muss rein?
Medizinische Massnahmen bedürfen der Zustimmung der Patientin. Sie können Massnahmen im Rahmen Ihrer Patientenverfügung im Voraus zustimmen oder ablehnen. Diese wird erst dann wirksam, wenn jemand urteilsunfähig ist und medizinische Entscheidungen gefällt werden müssen.