Die Erbteilung – wer erbt wie viel?
Nach Eintritt eines Trauerfalls stellen sich oft unangenehme Fragen im Zusammenhang mit dem Erbe des Verstorbenen. Neben letztwilligen Verfügungen hilft die gesetzliche Erbfolge bei der Klärung weiter.
Erbrechtsrevision – Chancen für eingesetzte Erben und NGOs
Im Schweizer Erbrecht gibt es einen Pflichtteilsschutz für nahestehende Personen, Nachkommen und Ehegatten. Der Erblasser wird dadurch in seiner Verfügungsfreiheit eingeschränkt. Auch die Hürden für eine Enterbung sind in der Schweiz hoch. Durch die Reduktion der Pflichtteile im Rahmen der Erbrechtsrevision, welche am 1. Januar 2023 in Kraft trat, erhalten Erblasser mehr Freiheiten.
Was sind die Pflichtteile meiner Kinder? Gibt es Alternativen?
Die Nachkommen jeder Erblasserin und jedes Erblassers haben einen Pflichtteilsanspruch, der ihnen grundsätzlich nicht entzogen werden darf. Was das für Ihr Testament bedeutet und welche alternativen Lösungen es gibt, erklären wir Ihnen in diesem Text.
Der Verwandtschaftsgrad ist entscheidend …
… für einige Zusammenhänge in Bezug auf die Nachlassabwicklung. Nicht nur der Erbteil wird von der Stellung in der Familie beeinflusst, auch der geschützte Pflichtteil und die Erbschaftssteuer können variieren. Die neue Erbrechtsrevision ist im Auge zu behalten.
Vererben ohne Testament – das Parentel-System
Grösstenteils kann jede Person in einer letztwilliger Verfügung seinen Nachlass und die Erbenstellung regeln. Tut sie dies nicht, so kommt die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung. Diese unterscheidet unterschiedliche „Kreise“ von Erbberechtigten.
Wer kann wie erben?
Grundsätzlich gilt, was ein Erblasser in einer letztwilligen Verfügung festgehalten hat. Fehlt eine solche, kommt die gesetzliche Erbenregelung – das Parentel-System – zur Anwendung. Dem Ehegatten kommt dabei eine bevorzugte Rolle zu.
Die gesetzliche Erbfolge in der Schweiz
Das Zivilgesetzbuch enthält für Personen, welche zeit ihres Lebens ihren Nachlass nicht regeln, eine Lösung: die gesetzliche Erbfolge. Sollte Ihnen diese Regelung nicht passen, können Sie im Rahmen des Erlaubten Abweichungen vornehmen.
Kann man Geschwister ungleich behandeln?
Verstirbt jemand, ohne eine Verfügung von Todes wegen zu hinterlassen, gilt die gesetzliche Erbfolge des ZGB. Die Erbberechtigung bestimmt sich nach dem Verwandtschaftsgrad der infrage kommenden Personen zum Erblasser. Mit der Erbrechtsrevision stehen Änderungen an.
Aussereheliche Kinder, Stiefverwandte und Adoptivkinder
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch geht von einem konservativen Modell der Kernfamilie aus. Danach sind die Eltern der ehelichen Kinder verheiratet. Erbkonstellationen, wie sie heute immer häufiger vorkommen, regelt es nur eingeschränkt bzw. indirekt.