Die Erbberechtigung und der Erbschein
Am Erben eines Erblassers sind meist unterschiedliche Akteure berechtigt. Diese kann man durch Gesetz oder Verfügung von Todes wegen ermitteln. Wer nachlassberechtigt ist, hat dies mittels Erbschein zu beweisen. Wie man diesen erlangt, ist kantonal unterschiedlich geregelt.
Die amtliche Liquidation einer Erbschaft
Bei einer amtlichen Liquidation können Erben von einem allfälligen Überschuss profitieren. Zudem werden Erbschaftsgläubiger gerecht vergütet. Das kantonale Recht bestimmt die zuständige Behörde.
Bei Schulden: Erbe ausschlagen oder annehmen?
Viele Personen hinterlassen bei ihrem Ableben nicht nur ein Vermögen, sondern auch Schulden. Damit Sie als Erbe oder Erbin trotzdem an das Ihnen rechtmässig zustehende Geld gelangen, gibt es unterschiedliche Massnahmen, die Sie ergreifen können.
Viel Geld verlieren ist für Erben kein Muss
Erben erhalten sowohl Vermögenswerte als auch Schulden des Erblassers. Damit diese einen möglichst effizienten Weg zu den Begünstigen finden, stehen einige Hilfsmittel zur Verfügung. Besonders in Steuersachen empfehlen wir, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Das Steuerinventar der Erbschaft
Die kantonalen Steuerbehörden müssen zur Erhebung der Erbschaftssteuern das Nachlassvermögen ermitteln. Dazu erstellen sie ein Steuerinventar. Dabei fordern sie häufig die Erben zur Mitwirkung auf. Worauf müssen Sie achten, um kostspielige Probleme zu vermeiden?
Erbverzicht und Ausschlagung
Für die Erben besteht zwar keine Pflicht, aber ein Recht, eine Erbschaft anzunehmen. Sie können diese aber auch zu Lebzeiten des Erblassers mittels Erbverzichts ablehnen. Bei einem überschuldeten Nachlass empfehlen wir die Ausschlagung der Erbschaft.
Öffentliches Inventar – Die Bilanz der Verstorbenen
Durch den Tod eines Menschen wird die Erbteilung eingeleitet. Da die finanzielle Lage des Verstorbenen oft unklar ist, hilft ein öffentliches Inventar. Dieses erleichtert Entscheidungen bezüglich der Erbmasse und verschafft Klarheit über deren Zusammensetzung.
Soll ich die Erbschaft annehmen oder ausschlagen?
Nach dem Todesfall einer geliebten Person stellen sich viele Fragen bezüglich des Erbes. Insbesondere, ob die Erben der verstorbenen Person den Nachlass annehmen oder ausschlagen sollen. Für die Beantwortung dieser Frage stehen das öffentliche Inventar und die amtliche Liquidation zur Verfügung.
„Hilfe, ich erbe Schulden!“ – Das Erbe ausschlagen
Manche Menschen leben auf grossem Fuss. Zu gross, wie sich nach deren Tod oft herausstellt. So erben die Nachkommen einen Schuldenberg. Wird dieser nicht rechtzeitig entdeckt und das Erbe ausgeschlagen, können die Erben in Teufels Küche geraten.