Vorsorgevollmacht und Vorsorgeauftrag – was ist das?
Seit 2013 kennt die Schweiz den Vorsorgeauftrag, der die frühere Vorsorgevollmacht ablöste. Beides dient dazu, vorsorglich jemanden mit der Interessenwahrung im Fall der Urteilsunfähigkeit zu betrauen. Wir erklären Ihnen, was die Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind und worauf es zu achten gilt.
Unterschied zwischen Vollmacht und Patientenverfügung
Vollmacht und Patientenverfügung substituieren einander nicht. Eine Vollmacht erlischt, wenn die ausstellende Person nicht mehr urteilsfähig sein sollte. Die Patientenverfügung legt medizinische Massnahmen für den Fall der Urteilsunfähigkeit fest und behält daher ihre Gültigkeit.
Was, wenn Ärzte meine Patientenverfügung nicht beachten?
Seit über sieben Jahren ist gesetzlich geregelt: Wir können unser Lebensende mit einer Patientenverfügung selbstbestimmt gestalten. Will ich, urteilsfähig und mündig, mein Leben verlängern oder es in hoher Qualität beenden? Diese Entscheidung muss ein Arzt akzeptieren.
Die Vollmacht – im Auftrag und zum Wohle Dritter
Wollen Sie eine Vertrauensperson mit einer Aufgabe beauftragen, so können Sie dies mit einer Vollmacht tun. Je nach dem, wen Sie mit welchen Tätigkeiten bevollmächtigen wollen, kommen unterschiedliche Vollmachten in Frage.