Erbrechtsrevision – Eltern verlieren Pflichtteilsschutz
Durch die Revision des Erbrechts, welche am 1. Januar 2023 in Kraft trat, wird der Pflichtteilsschutz für die Eltern abgeschafft. Gleichwohl kann der Erblasser diese bedenken, wenn er dies möchte. Andererseits erhält er so mehr Freiheiten, selber über seinen Nachlass zu bestimmen.
Erbrechtsrevision – Chancen für eingesetzte Erben und NGOs
Im Schweizer Erbrecht gibt es einen Pflichtteilsschutz für nahestehende Personen, Nachkommen und Ehegatten. Der Erblasser wird dadurch in seiner Verfügungsfreiheit eingeschränkt. Auch die Hürden für eine Enterbung sind in der Schweiz hoch. Durch die Reduktion der Pflichtteile im Rahmen der Erbrechtsrevision, welche am 1. Januar 2023 in Kraft trat, erhalten Erblasser mehr Freiheiten.
Erbrechtsrevision: Wie verfasse ich ein Testament rechtssicher?
Die Anpassung der Pflichtteile in der Erbrechtsrevision sorgt für Unsicherheiten. Wie kann ich ein Testament klar formulieren? Entweder weisen Sie konkrete Anteile zu, ohne das Wort «Pflichtteil» zu nennen, oder Sie schreiben klar, dass die alte Interpretation weiterhin herangezogen werden soll. Wenn Sie lediglich den Begriff «Pflichtteil» verwenden, werden grundsätzlich die neuen Quoten gelten.
Die Revision des Erbrechts und ihre Bedeutung für die Nachlassplanung
Am 1. Januar 2023 trat das neue Erbrecht in Kraft. Im Zentrum des neuen Erbrechts steht die Reduktion der Pflichtteile. Erblasser:innen erhalten dadurch in Zukunft mehr Gestaltungsspielraum. Hier erklären wir die wichtigsten Änderungen.
Erbrechtsrevision – Altes Testament ungültig?
Welche Auswirkungen hat die Schweizer Erbrechtsrevision auf bestehende Testamente? In diesem Beitrag erfahren Sie mehr dazu.
Erbrechtsrevision – Was ändert sich für mich?
Mit der Revision des Erbrechts ergeben sich die wohl grössten Änderungen seit seiner Einführung 1912. Die per 1. Januar 2023 in Kraft getretene Erbrechtsrevision betrifft unter anderem die Pflichtteile. Auch für die Unternehmensnachfolge und bei internationalen Sachverhalten sind im Rahmen weiterer Gesetzesrevisionen Neuerungen geplant.
Was sind die Pflichtteile meiner Kinder? Gibt es Alternativen?
Die Nachkommen jeder Erblasserin und jedes Erblassers haben einen Pflichtteilsanspruch, der ihnen grundsätzlich nicht entzogen werden darf. Was das für Ihr Testament bedeutet und welche alternativen Lösungen es gibt, erklären wir Ihnen in diesem Text.
Mit der Herabsetzungsklage den Pflichtteil wiederherstellen
Jede Person kann im erlaubten Rahmen über ihren Nachlass frei entscheiden. Verletzt sie allerdings Ihren geschützten Pflichtteil, so können Sie gemäss Schweizer Erbrecht eine Herabsetzungsklage erheben. Bei einem erfolgreichen Ausgang wird mit dieser Klage Ihr Pflichtteil wiederhergestellt.
Die Pflichtteile im Erbrecht
Das Gesetz in der Schweiz regelt nicht nur, wer die regulären Erben einer Person sind. Es schreibt auch vor, welcher Anteil an der Erbmasse diesen im Normalfall zusteht. Zur Regelung der gesetzlichen Nachfolge greift das Schweizer Recht auf ein Parentelsystem zurück.