Erbverzicht und Ausschlagung
Für die Erben besteht zwar keine Pflicht, aber ein Recht, eine Erbschaft anzunehmen. Sie können diese aber auch zu Lebzeiten des Erblassers mittels Erbverzichts ablehnen. Bei einem überschuldeten Nachlass empfehlen wir die Ausschlagung der Erbschaft.
Das Erbe vertraglich wegbedingen
Grundsätzlich steht gesetzlichen Erben mindestens der Pflichtteil zu. Durch vertragliche Gestaltung, lassen sich im Einzelfall passendere Konstellationen vereinbaren. Eine geschickte Planung ermöglicht gar Steuerersparnisse.
Öffentliches Inventar – Die Bilanz der Verstorbenen
Durch den Tod eines Menschen wird die Erbteilung eingeleitet. Da die finanzielle Lage des Verstorbenen oft unklar ist, hilft ein öffentliches Inventar. Dieses erleichtert Entscheidungen bezüglich der Erbmasse und verschafft Klarheit über deren Zusammensetzung.
Soll ich die Erbschaft annehmen oder ausschlagen?
Nach dem Todesfall einer geliebten Person stellen sich viele Fragen bezüglich des Erbes. Insbesondere, ob die Erben der verstorbenen Person den Nachlass annehmen oder ausschlagen sollen. Für die Beantwortung dieser Frage stehen das öffentliche Inventar und die amtliche Liquidation zur Verfügung.
Der Nachlass – wie setzt er sich zusammen?
Nach einem Todesfall muss der Wert des Nachlasses ermittelt werden. Dafür stellt man die Vermögenswerte des Erblassers seinen Schulden und Verpflichtungen gegenüber. Der Überschuss bildet dann den Nachlass, auf den Sie unter Umständen noch eine Steuer bezahlen müssen.
Das Darlehen – was passiert nach dem Tod?
Wer Darlehen hört, denkt zunächst an einen Bankkredit. Aber auch in Familien oder unter Freunden wird regelmässig Geld ausgeliehen. Dabei überlegen sich wenige, was im Todesfall damit passiert. Dies kann sich als kostspieliger Fehler herausstellen.
„Hilfe, ich erbe Schulden!“ – Das Erbe ausschlagen
Manche Menschen leben auf grossem Fuss. Zu gross, wie sich nach deren Tod oft herausstellt. So erben die Nachkommen einen Schuldenberg. Wird dieser nicht rechtzeitig entdeckt und das Erbe ausgeschlagen, können die Erben in Teufels Küche geraten.