Wie teilen wir das Erbe auf? – Die Erbteilung
Wenn jemand mehrere Erbinnen und Erben hinterlässt, bilden diese zunächst eine Erbengemeinschaft und sind gemeinsam am Nachlass berechtigt. Damit sie einzeln über ihren Erbteil verfügen können, ist eine Erbteilung durchzuführen. Wie diese ablaufen kann, erläutern wir in diesem Ratgeberartikel.
Wie und wann kann ich eine Erbengemeinschaft auflösen?
Sind mehrere Erben vorhanden, bilden sie nach dem Tod des Erblassers automatisch eine Erbengemeinschaft. Doch wie und wann wird sie wieder aufgelöst? Erfahren Sie in unserem Beitrag mehr über die Auflösung und den Austritt aus einer Erbengemeinschaft.
Was ist das Vermächtnis (Legat)?
In gewissen Fällen möchten Sie jemanden nicht als Erben einsetzen, sondern eine Zuwendung aus Ihrem Nachlass ohne Verpflichtungen ausrichten. Das Vermächtnis, auch Legat genannt, ist für den Empfänger als unkomplizierte Begünstigung eine gute Wahl.
Bill Gates‘ Microsoft Software vererben: Wie?
Zuvor ist festzuhalten, dass Immaterialgüter etwas anderes sind als Gegenstände von ideellem Wert, welche im Erbgang eine vermögensrechtlich untergeordnete Rolle spielen. Solche Gegenstände sind bspw. Fotoalben der Familie, persönliche Andenken oder Gebrauchsgegenstände eines Erblassers bzw. einer Erblasserin, die nur pro memoria verzeichnet und den interessierten Erben oft direkt herausgegeben werden.
Damit der letzte Wille geschehe
Um den Nachlass nach Ihrem effektiven Willen zu Teilen, müssen Sie einige Punkte beachten. Nicht nur soll dieser richtig kundgetan, sondern auch mit Nachdruck gebildet werden. Vertrauens- und Fachpersonen können Ihnen dabei helfen.
Mit der Teilungsvorschrift den Oldtimer dem Sohn vermachen
Teilungsvorschriften geben dem Erblasser die Möglichkeit, den Erben bestimmte Gegenstände zuzuweisen. Einigen sich die Erben auf eine alternative Erbteilung, können sie die Anordnungen des Erblassers umgehen. Teilungsvorschriften sind von Vermächtnissen abzugrenzen.
Wie läuft eine Erbteilung ab?
Vor einem Erbgang werden alle Vermögensgegenstände inventarisiert und die Erbansprüche ermittelt. Um diese entsprechend dem Willen des Erblassers aufzuteilen, bestehen einige Hilfestellungen. Es ist besonders darauf zu achten, dass das Erbe nicht an Wert einbüsst.