Wie erstelle ich ein Testament, wenn ich alleinstehend und kinderlos bin?
In dieser Beitragsreihe zeigen wir Ihnen, wie Ihr Testament je nach Familienkonstellation aussehen könnte. Hier stellen wir ein Beispiel-Testament für eine alleinstehende Person ohne Kinder vor.
Wie erstelle ich ein Testament, wenn ich verheiratet bin und Kinder habe?
In dieser Beitragsreihe zeigen wir Ihnen, wie Ihr Testament je nach Familienkonstellation aussehen könnte. Hier stellen wir ein Beispiel-Testament für ein verheiratetes Ehepaar mit Kindern vor.
Wie erstelle ich ein Testament, wenn ich verheiratet und kinderlos bin?
In dieser Beitragsreihe zeigen wir Ihnen, wie Ihr Testament je nach Familienkonstellation aussehen könnte. Hier stellen wir ein Beispiel-Testament für ein verheiratetes Paar ohne Kinder vor.
«Am meisten haben mir die Erfahrungen anderer Betroffener geholfen»
Der Blutdruck, ein Leben lang tief, wurde im Alter plötzlich zu hoch. Ursula Knechtli erleidet einen schweren Hirnschlag. Warum nicht nur ihre Kinder und Freunde dazu beigetragen haben, dass sie wieder gesund wurde, sondern auch die Schweizerische Herzstiftung.
Was ist die Testierfähigkeit und was bedeutet sie?
Wer ein Testament verfassen oder als Erblasser einen Erbvertrag abschliessen möchte, muss testierfähig sein. Testierfähigkeit ist die Fähigkeit, erbrechtliche Handlungen gültig vorzunehmen. Dazu braucht es die Volljährigkeit und die Urteilsfähigkeit. Grundsätzlich wird die Testierfähigkeit vermutet.
So werden Enkelkinder im Testament begünstigt
Enkelkinder erhalten häufig nichts aus dem Nachlass ihrer Grosseltern. Nicht selten möchten Grosseltern aber, dass auch ihre Enkelkinder etwas erben. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihre Enkelkinder in Ihrem Testament begünstigen können.
Die Erbteilung – wer erbt wie viel?
Nach Eintritt eines Trauerfalls stellen sich oft unangenehme Fragen im Zusammenhang mit dem Erbe des Verstorbenen. Neben letztwilligen Verfügungen hilft die gesetzliche Erbfolge bei der Klärung weiter.
Die Erbberechtigung und der Erbschein
Am Erben eines Erblassers sind meist unterschiedliche Akteure berechtigt. Diese kann man durch Gesetz oder Verfügung von Todes wegen ermitteln. Wer nachlassberechtigt ist, hat dies mittels Erbschein zu beweisen. Wie man diesen erlangt, ist kantonal unterschiedlich geregelt.
Enterben – leichter gesagt als getan
Manchmal wird man von gewissen Menschen so stark enttäuscht, dass die Vererbung des eigenen Nachlasses an diese Personen unangemessen erscheint. Während Sie gesetzliche Erben enterben können, ist dies bei Pflichtteilserben sehr schwierig.