Wie kann ich gültig über meinen Nachlass verfügen?
Um ein gültiges Rechtsgeschäft einzugehen, sind gewisse Anforderungen einzuhalten. Beim Testament muss lediglich der Erblasser verfügungsfähig sein, beim Erbvertrag dagegen alle Vertragsparteien. Unabhängig davon sind die Form und der Inhalt zu beachten.
Die Anfechtung des Testaments
Grundsätzlich kann ein Erblasser frei über sein Vermögen verfügen. Wenn jedoch ein Mangel am Testament haftet, kann ein Erbe das Testament anfechten. Dies ist bspw. bei der fehlenden Urteilsfähigkeit des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserstellung der Fall.
Mit der Teilungsvorschrift den Oldtimer dem Sohn vermachen
Teilungsvorschriften geben dem Erblasser die Möglichkeit, den Erben bestimmte Gegenstände zuzuweisen. Einigen sich die Erben auf eine alternative Erbteilung, können sie die Anordnungen des Erblassers umgehen. Teilungsvorschriften sind von Vermächtnissen abzugrenzen.
Bestattungswesen – das Geschäft mit dem Tod?
Was tut ein Bestatter in der Schweiz? Der Bestatter ist im Todesfall häufig der erste Ansprechpartner und Ratgeber für Betroffene. Bevor Sie einen Bestatter beauftragen, sollten Sie Klarheit darüber erlangen, welche Leistungen sein Angebot umfasst, ob er gegebenenfalls auf eine bestimmte Art der Beisetzung spezialisiert ist und ob er sich in der Lage sieht, Ihre […]
Eveline Suter: «Die Basis für ein gutes Leben, ist die Liebe»
Sie ist jung und schön. Tanzt, singt und spricht in den verschiedensten Rollen. Sie macht sich Gedanken über das Leben und das Sterben. Über die Liebe und den Tod. Mit DeinAdieu sprach Eveline Suter darüber.
Warum ein Testament als Absicherung nicht ausreicht
Konkubinatspartner sind in gewissen Bereichen den verheirateten Lebenspartnern gegenüber schlechter gestellt. Um Ihre/n Lebenspartner/in trotzdem abzusichern, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
Auflage, Bedingung und Befristung im Testament
Eine erbrechtliche Zuwendung ist selten vorbehaltlos geschuldet. Im Gegenteil: Der Erblasser kann das Erbe mit Auflagen, Bedingungen und Befristungen versehen. So kann er Erbansprüche individualisieren und seinem letzten Willen Geltung verschaffen.
Wo kein Kläger, da kein Richter?
Das Privatrecht ist eines der wichtigsten Rechtsgebiete für die Abwicklung von Erbfällen. Dabei gibt es zwei wichtige Grundsätze, die womöglich einschlägig sein können. Den Regelfall stellt die Anfechtbarkeit dar, als Ausnahme kommt die Nichtigkeit zum Zug.
Das Ehegüterrecht verheirateter Erblasser
Nach dem Ableben eines Ehegatten wird deren Nachlass aufgelöst. Nach einer güterrechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Ehepaar entsteht die Erbmasse. Diese kann nach gesetzlichen Vorschriften oder aber auch nach gewillkürter Erbfolge vererbt werden.