Ich habe keine Nachkommen – wer erbt?
Hat ein Erblasser keine Nachkommen, so begünstigt das Gesetz andere Verwandte des Verstorbenen. Daneben können Sie selbst Erben einzusetzen. Für die Besorgung der letzten Geschäfte des Erblassers empfehlen wir, eine*n Willensvollstrecker*in zu beauftragen.
Vererben – was bedeutet das alles?
Ein Erbgang scheint in der Theorie ein gängiges Prozedere darzustellen. In der Praxis erweist er sich aber häufig als komplex. Grundsätzlich steht der Erblasserwille im Zentrum, welchem besonders bei der Anspruchsberechnung Beachtung geschenkt werden sollte.
Verbreitete Irrtümer zu Vorsorge und Testament
Wenn es um die Nachlassgestaltung geht, kam es bereits zu kreativen Lösungen. Leider sind nicht alle gesetzlich anerkannt. Daher ist es wichtig, einige Irrtümer aufzudecken. So zeigt sich, dass besonders verheiratete Paare ihren Nachlass gesetzeskonform regeln sollten.
Wie läuft eine Erbteilung ab?
Vor einem Erbgang werden alle Vermögensgegenstände inventarisiert und die Erbansprüche ermittelt. Um diese entsprechend dem Willen des Erblassers aufzuteilen, bestehen einige Hilfestellungen. Es ist besonders darauf zu achten, dass das Erbe nicht an Wert einbüsst.
Berücksichtigung einer gemeinnützigen Organisation – Testamentspende
In einem Testament oder Erbvertrag kann der Erblasser im Rahmen der frei verfügbaren Quote auch gemeinnützige Organisationen begünstigen. Mit dem Vermächtnis kann er eine Organisation am Nachlass beteiligen, ohne dass die Organisation dabei eine Erbenstellung bekommt.
Wohnrecht – lebenslanges Wohnen im Eigenheim
Man kann ein Wohnrecht beantragen, um die individuelle Wohnsituation im Todesfall abzusichern. Unter dem Wohnrecht versteht man das Recht, ein Gebäude oder einen Teil davon zu bewohnen. Im Gegensatz zur „Nutzniessung“ ist die Nutzung beim Wohnrecht persönlich und nicht übertragbar.
Die öffentliche Beurkundung – wann braucht es einen Notar?
Das Testament wird vom Erblasser ohne Beteiligung möglicher Erben oder Vermächtnisnehmer errichtet. Dies kann heikel sein, da die letztwillige Verfügung erst nach dem Tod des Verfassers Wirkung entfaltet. Der Gesetzgeber hat daher zum Schutz aller Beteiligten Formvorschriften erlassen.
„Hilfe, ich erbe Schulden!“ – Das Erbe ausschlagen
Manche Menschen leben auf grossem Fuss. Zu gross, wie sich nach deren Tod oft herausstellt. So erben die Nachkommen einen Schuldenberg. Wird dieser nicht rechtzeitig entdeckt und das Erbe ausgeschlagen, können die Erben in Teufels Küche geraten.
Der Weg zum Erbe – wie läuft eine Erbteilung ab?
Nach dem Tod einer geliebten Person stehen sich eine Erbmasse und die Erbengemeinschaft gegenüber. Doch wer was bekommt, wird erst mit der Erbteilung klar. Was passiert, wenn sich die Erben über die Verteilung des Nachlassvermögens nicht einig sind?