Verbreitete Irrtümer zu Vorsorge und Testament
Wenn es um die Nachlassgestaltung geht, kam es bereits zu kreativen Lösungen. Leider sind nicht alle gesetzlich anerkannt. Daher ist es wichtig, einige Irrtümer aufzudecken. So zeigt sich, dass besonders verheiratete Paare ihren Nachlass gesetzeskonform regeln sollten.
Die Pensionskasse im Todesfall
Die Altersvorsorge in der Schweiz basiert auf dem 3-Säulen-Modell. Was geschieht mit dem Guthaben in der zweiten Säule, der Pensionskasse, im Todesfall mit und ohne hinterlassene Personen?
Versichert über den Tod hinaus – die Todesfallversicherung
Wenn Sie Ihre Hinterbliebenen für den Fall Ihres Ablebens absichern möchten, können Sie eine Todesfallversicherung abschliessen. Darin entscheiden Sie, wen Sie mit welchem Betrag absichern möchten und können die Auszahlungsform auswählen.
Wohnrecht – lebenslanges Wohnen im Eigenheim
Man kann ein Wohnrecht beantragen, um die individuelle Wohnsituation im Todesfall abzusichern. Unter dem Wohnrecht versteht man das Recht, ein Gebäude oder einen Teil davon zu bewohnen. Im Gegensatz zur „Nutzniessung“ ist die Nutzung beim Wohnrecht persönlich und nicht übertragbar.
Digitale Unsterblichkeit – Social Media im Todesfall
Social Media erlauben es, unser Leben mit Millionen von anderen Menschen zu teilen. Doch was passiert mit all den Social-Media-Profilen, wenn die dahinterstehenden Personen sterben? Durch richtige Handhabung können Verwirrung und peinliche Situationen vermieden werden.
Die Sorgerechtsverfügung – Vormund im Todesfall
In einer Sorgerechtsverfügung kann man festhalten, welchen Vormund man im Todesfall für seine Kinder wünscht. Eine solche Verfügung ist für die KESB nicht bindend. Hatte das Kind regelmässig Kontakt mit dem vorgeschlagenen Vormund, so ist dies äusserst vorteilhaft.