Entlastung durch einen Willensvollstrecker
Während eines Erbgangs sind viele Angehörige emotional überfordert. Daher scheint es ratsam, bei der Abwicklung des Erbgangs professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Als Willensvollstrecker können nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen eingesetzt werden.
Auflage, Bedingung und Befristung im Testament
Eine erbrechtliche Zuwendung ist selten vorbehaltlos geschuldet. Im Gegenteil: Der Erblasser kann das Erbe mit Auflagen, Bedingungen und Befristungen versehen. So kann er Erbansprüche individualisieren und seinem letzten Willen Geltung verschaffen.
Vermögensschutz im Erbrecht
In gewissen Fällen müssen die Behörden oder andere Parteien den Nachlass bzw. einzelne Vermögensgegenstände der Erbschaft schützen. Dafür stehen ihnen verschiedene Sicherungsmassnahmen zur Verfügung, welche auf unterschiedliche Weise das Vermögen schützen.
Ich habe keine Nachkommen – wer erbt?
Hat ein Erblasser keine Nachkommen, so begünstigt das Gesetz andere Verwandte des Verstorbenen. Daneben können Sie selbst Erben einzusetzen. Für die Besorgung der letzten Geschäfte des Erblassers empfehlen wir, eine*n Willensvollstrecker*in zu beauftragen.
Wie läuft eine Erbteilung ab?
Vor einem Erbgang werden alle Vermögensgegenstände inventarisiert und die Erbansprüche ermittelt. Um diese entsprechend dem Willen des Erblassers aufzuteilen, bestehen einige Hilfestellungen. Es ist besonders darauf zu achten, dass das Erbe nicht an Wert einbüsst.
Der Weg zum Erbe – wie läuft eine Erbteilung ab?
Nach dem Tod einer geliebten Person stehen sich eine Erbmasse und die Erbengemeinschaft gegenüber. Doch wer was bekommt, wird erst mit der Erbteilung klar. Was passiert, wenn sich die Erben über die Verteilung des Nachlassvermögens nicht einig sind?
Digitale Unsterblichkeit – Social Media im Todesfall
Social Media erlauben es, unser Leben mit Millionen von anderen Menschen zu teilen. Doch was passiert mit all den Social-Media-Profilen, wenn die dahinterstehenden Personen sterben? Durch richtige Handhabung können Verwirrung und peinliche Situationen vermieden werden.
Der Willensvollstrecker – Wächter über das Testament
Beim Tod eines Familienmitglieds haben Angehörige nicht nur mit der Trauer zu kämpfen, sondern auch mit dem Aufwand der Erbteilung. Im schlimmsten Fall geraten Erben sogar aneinander. Drohende Auseinandersetzungen können mittels Willensvollstrecker vermieden werden.